Haben Sie Ihrem Geschäft einen Online-Shop angeschlossen? Betreiben Sie eine Webseite? Dann sollten Sie sich Ihre Kontaktformulare und Bestellmodalitäten genau ansehen: Bei der Anrede nur die Auswahl zwischen „Herr“ oder „Frau“ anzubieten, ist diskriminierend.
Das entschied kürzlich das Oberlandesgericht Karlsruhe.
Wer beim Bestellvorgang keine weitere Auswahloption neben „Frau“ und „Herr“ anbietet, handelt diskriminierend, denn dann bestehe ein Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Betroffene könnten sich zu Recht in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt sehen. So urteilte das OLG am 14. Dezember 2021 (Az. 24 U 19/21).
Wer also sichergehen möchte, sollte in Bestellformularen, aber auch in Kontaktformularen, die dritte Option „Divers“ anbieten.
Quelle: optikernetz.de