Der Bundesgesetzgeber hat vor fast drei Jahren das Datenschutzrecht erheblich verschärft. Galt früher der Grundsatz „Die Nutzung von Kundendaten zu Werbezwecken ist erlaubt, es sei denn der Kunde widerspricht“ gilt nun genau das Gegenteil: ohne Einwilligung des Kunden keine personalisierte Werbung.
Die Details des neuen Datenschutzrechts sind häufig aber immer noch unklar. Das Landgericht Berlin hat nun mit einem inhaltlich fraglichen Urteil versucht, etwas Rechtsklarheit zu schaffen.
In einem Urteil vom 9. Dezember 2011 (15 O 343/11) hatte sich das Landgericht Berlin mit der Frage zu beschäftigen, ob ein vom Kunden erteiltes Einverständnis, Werbe-Mails zu erhalten, zeitlich unbegrenzt gilt. Dies verneinten die Richter. Vielmehr werde das Einverständnis nur „für die darauf folgende Zeit“ erteilt. So sei davon auszugehen, dass jedenfalls nach eineinhalb Jahren ein vom Kunden erteiltes Einverständnis durch Zeitablauf erlösche.
Für Augenoptiker hat dies nun zur Folge, dass sie regelmäßig die von ihren Kunden erteilten Einverständnisse innerhalb kürzester Zeit erneuern müssen. Bedenkt man, dass der Wiederbeschaffungsrhythmus für Brillen bei über drei Jahren liegt, so darf ein Augenoptiker auf Grund einer erteilten Einwilligung den Kunden nur unmittelbar nach Erwerb einer Korrektionsbrille bewerben. Dies obwohl gerade eine Werbe-Mail mit größerem zeitlichen Abstand zur letzten Brillen wesentlich vielversprechender wäre. Völlig absurd wird es bei den Glückwunschkarten für die Kunden zum Geburtstag. Da das Geburtsdatum des Kunden nicht zu den privilegierten Daten gehört, muss der Augenoptiker über eine entsprechende Einwilligung des Kunden verfügen, um diesem zum Geburtstag gratulieren zu dürfen. Diese Einwilligung muss – wenn man das Urteil des Landgerichts Berlin konsequent zu Ende denkt – jedes Jahr erneuert werden.
Es bleibt nun abzuwarten, wie sich die Rechtsprechung hier weiterentwickeln wird. Besonders dürfte es interessant werden, wie die Oberlandesgerichte oder gar der Bundesgerichtshof diese Frage beantworten wird.