Optikernetz berichtete mehrfach über inoffizielle Branchenverzeichnisse. Gegen fragwürdigen Anbieter und deren Geschäftsmodelle konnte in letzter Zeit schon wiederholt erfolgreich vorgegangen werden. Nun hat das Verwaltungsgericht Köln dem Inkassounternehmen der …
…„GewerbeauskunftsZentrale.de“ (GWE) die Lizenz entzogen. Die zuständige Behörde hatte von dem Inkassodienstleister vergeblich eine Änderung seiner Geschäftspraxis gefordert und ihm daraufhin die Zulassung entzogen. Das Verwaltungsgericht Köln hat diese Entscheidung bestätigt. Das Unternehmen habe fortgesetzt gegen die Auflage verstoßen und darüber hinaus dauerhaft unqualifizierte Rechtsdienstleistungen erbracht, begründeten die Verwaltungsrichter die Entscheidung.
Die Verstöße seien so gewichtig, dass die Registrierung mit sofortiger Wirkung einzogen wurde.
Der Inkassobetrieb hatte immer wieder in seinen Schreiben an die Kunden Urteile zitiert, die im Wiederspruch zur neueren, höchstrichterlichen Rechtsprechung stehen. Dazu war er nicht berechtigt, erklärte nun das Gericht.
Die „Gewerbeauskunfts-Zentrale.de“ lockt mit einer trickreichen Masche immer wieder auch Augenoptikbetriebe in die Falle: Ein Fax fordert zur Überprüfung der Geschäftsdaten auf, die Formulare wirken auf den ersten Blick wie amtliche Schreiben einer Behörde. Häufig enthalten Sie aber kleine Tippfehler. Der Empfänger will einen solchen „Fehler“ korrigieren und schickt das Fax unterschrieben zurück. Dabei übersieht er dann meist das Kleingedruckte: In einem Nebensatz steht dort. Dass man mit der Unterschrift einen zweijährigen, teuren Vertrag abschließt.
Ein rechtskräftiges Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf, das die Methode der GWE als irreführend und wettbewerbswidrig abstraft, gibt es bereits (Az.: 38 O 148/10). Aber das Unternehmen hat weitergemacht mit leicht abgeänderten Formularen.
Mit dem Entzug der Inkassolizenz sollte das nun vorbei sein (Verwaltungsgericht Köln, Beschluss vom 10.2.2014, Az.: 1 L 1262/13, nicht rechtskräftig).