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Neue Regeln für Nachhaltigkeitswerbung ab September

Nachhaltigkeit ist für viele Unternehmen längst Teil des Marketings, der Unternehmensphilosophie oder der Kommunikation. Wer mit Begriffen wie „klimafreundlich“, „umweltfreundlich“ oder „nachhaltig“ wirbt, muss ab September diesen Jahres aufpassen. Mit der EU-Richtlinie „Empowering Consumers for the Green Transition“ (EmpCo) werden die Anforderungen an Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen verschärft. Ziel ist es, Verbraucher besser vor sogenanntem Greenwashing zu schützen.

18. August 2026
Neue Regeln für Nachhaltigkeitswerbung ab September
Neue Regeln für Nachhaltigkeitswerbung ab September

Deutschland hat die EU-Richtlinie (EU) 2024/825 durch Änderungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) umgesetzt. Das entsprechende Gesetz wurde am 12. Februar 2026 verabschiedet und tritt am 27. September 2026 in Kraft.

Was gilt künftig als Umweltaussage?

Der Begriff ist weit gefasst. Als Umweltaussage gilt grundsätzlich jede Aussage oder Darstellung im Zusammenhang mit einer geschäftlichen Handlung, mit der der Eindruck vermittelt wird, dass ein Produkt, eine Dienstleistung, eine Marke oder ein Unternehmen positive oder keine Auswirkungen auf die Umwelt hat.

Es geht dabei nicht nur um Texte. Erfasst werden auch Bilder, grafische Elemente, Symbole, Etiketten, Marken- und Produktbezeichnungen.

Besonders kritisch sind allgemeine Umweltversprechen. Begriffe wie „grün“, „umweltfreundlich“, „klimaneutral“ oder „biologisch abbaubar“ dürfen nicht einfach verwendet werden, wenn die dahinterstehende Aussage nicht ausreichend belegt werden kann.

Nicht zulässig ist es künftig außerdem, eine Aussage über ein komplettes Produkt, eine gesamte Dienstleistung oder die gesamte Geschäftstätigkeit zu treffen, wenn sich die tatsächliche Umweltleistung lediglich auf einen einzelnen Aspekt oder eine bestimmte Aktivität bezieht.

Für einen Augenoptikbetrieb kann das beispielsweise relevant werden, wenn nur ein bestimmtes Produkt, eine einzelne Verpackung oder ein konkreter Prozess nachhaltiger gestaltet wurde, die Werbung aber den Eindruck vermittelt, der gesamte Betrieb oder das gesamte Sortiment sei besonders umweltfreundlich.

Nachhaltigkeitssiegel: Nicht jedes eigene Label ist erlaubt

Auch bei Nachhaltigkeitssiegeln gibt es neue Vorgaben. Freiwillige Umwelt- oder Nachhaltigkeitssiegel dürfen gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern künftig grundsätzlich nur verwendet werden, wenn sie von einer staatlichen Stelle anerkannt sind oder auf einem gesetzeskonformen Zertifizierungssystem beruhen.

Was bedeutet das für Augenoptikbetriebe?

Die EmpCo-Regeln sind nicht nur für große Unternehmen oder Hersteller relevant. Auch Handwerksbetriebe können betroffen sein, wenn sie zum Beispiel in ihrer Werbung Umweltaussagen machen oder Nachhaltigkeitssiegel verwenden.

Betroffen seien können zum Beispiel die eigene Website, Social-Media-Beiträge, Flyer, Broschüren, Anzeigen, Angebote oder andere Werbemittel. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) empfiehlt, dass Handwerksbetriebe ihre Marketingmaßnahmen überprüfen sollten.

Wird eine Umweltaussage verwendet, die aber nicht ausreichend belegt werden kann, sollte sie angepasst oder aus der Kommunikation entfernt werden.

Zum Nachlesen

Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb

Quelle: optikernetz.de, Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Haufe, ZDH; Bild Artem Podrez via pexels.com

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