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Wenn der Augenarzt sich quer stellt

Die Optikernetz-Redaktion erreichte eine Leserfrage, die auch für uns neu war. Was tun, wenn der Augenarzt sich weigert, eine Verordnung auszustellen? Für den Augenoptiker entsteht damit eine schwierige Situation zwischen Kunden- und eigenem wirtschaftlichen Interesse.

5. Mai 2026
Wenn der Augenarzt sich quer stellt
Wenn der Augenarzt sich quer stellt

„Hallo liebe Redaktion,
habe ich eine Möglichkeit, wenn ein Augenarzt sich weigert, eine abrechenbare Verordnung auszustellen – bei einem gesetzlichen Anspruch eines gesetzlich versicherten Kunden?“

Der Kunde ist gesetzlich versichert und beruft sich auf einen Anspruch auf eine entsprechende Verordnung. Gleichzeitig hofft er vom Augenoptiker auf eine Lösung. Doch ohne gültige Verordnung ist eine Abrechnung über die Krankenkasse für den Augenoptiker nicht möglich. Er steht somit vor der Frage: Wie kann ich dem Kunden helfen, ohne mich selbst rechtlichen oder wirtschaftlichen Risiken auszusetzen?

Einschätzung aus juristischer Sicht

Wir haben bei einem Juristen nachgefragt und dieser schildert  mehrere denkbare Schritte, die in einem solchen Einzelfall sinnvoll sein können:

  • Druck beim behandelnden Augenarzt ausüben:
    Der Kunde kann erneut das Gespräch suchen und auf die medizinische Notwendigkeit sowie seinen Leistungsanspruch hinweisen.
  • Zweitmeinung einholen:
    Der Wechsel zu einem anderen Augenarzt kann helfen, die Situation neu bewerten zu lassen und gegebenenfalls die benötigte Verordnung zu erhalten.
  • Beschwerde einreichen:
    Sollte der Verdacht bestehen, dass der Arzt nicht im Sinne der Versorgung handelt, kann sich der Kunde wenden an:
    • seine Krankenkasse
    • die Kassenärztliche Vereinigung (KV)
    • die Ärztekammer

Diese Stellen prüfen das Vorgehen des Arztes und können im Einzelfall unterstützend eingreifen.

Handlungsspielraum im Geschäft

Für den Augenoptiker selbst bleibt die Situation sensibel. Ohne Verordnung besteht keine Grundlage für eine Kassenabrechnung. Eine mögliche Option:

  • Private Versorgung anbieten:
    Sofern der Kunde zustimmt, kann die Versorgung auf privater Basis erfolgen. Wichtig ist hier eine transparente Aufklärung über die Kosten und die fehlende Erstattungsfähigkeit durch die gesetzliche Krankenkasse.

Einzelfall statt Regelfall

Solche Fälle sind wahrscheinlich selten, aber sie kommen vor. Für Augenoptiker bedeutet das, sie können ihren Kunden unterstützen – letztendlich aber müssen Kunde und Arzt die Problematik klären.

Quelle: optikernetz.de; Bild kaboompics via pexels.com

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