Keine Einträge vorhanden

Phishing-Versuch unter dem Vorwand von Offenlegungspflichten

Die Optikernetz-Redaktion wurde von einem Leser auf eine seltsam anmutende E-Mail hingewiesen, die sein Unternehmen, eine GmbH, in der vergangenen Woche erhielt. In dieser E-Mail wird der Unternehmer aufgefordert, seinen Jahresabschluss…

30. März 2026
Phishing-Versuch: Nicht an Panik verfallen
Phishing-Versuch: Nicht an Panik verfallen

… über ein digitales Formular bei dem Absender einzureichen. Der Absender bezieht sich dabei auf „gesetzliche Bestimmungen“, gemäß denen „jedes im Handelsregister eingetragene Unternehmen verpflichtet [ist], der zuständigen Stelle die Art der Übermittlung des Jahresabschlusses anzuzeigen.“ Hierfür wird eine Frist von drei Werktagen eingeräumt.

Dem Leser war direkt klar, dass dies ein Phishing-Versuch ist. Zu erkennen ist dies an der E-Mail-Adresse des Absenders, dem Fehlen einer E-Mail-Signatur und dem Link in dem E-Mail-Text.

Hierzu ein Tipp der Optikernetz-Redaktion:

Lässt man beispielsweise in dem E-Mail-Client „Outlook“ den Maus-Cursor für wenige Augenblicke auf einem Link verweilen, der sich in einem E-Mail-Text befindet, ohne(!) diesen Link anzuklicken, wird die Ziel-URL eingeblendet. Bei dubiosen Kontaktaufnahmen verbergen sich hier regelmäßig Internetadressen, deren Top-Level-Domain weder sachlich noch räumlich zu dem Gegenstand der Kontaktaufnahme passen wollen.

Folgende weitere Unstimmigkeiten neben den oben genannten gibt es aus Sicht der Optikernetz-Redaktion bei dieser speziellen Kontaktaufnahme, auf die der Leser hinwies:

  • Es ist falsch, dass jedes im Handelsregister eingetragene Unternehmen von den Offenlegungspflichten betroffen ist. 
  • Die gesetzte Frist von wenigen Tagen ist bei Angelegenheiten wie dieser völlig unüblich. Dies sollte bei jedem Brief, jedem Fax und jeder E-Mail, die Sie erhalten, grundsätzlich skeptisch werden lassen! 
  • Die Übermittlung etwaig notwendiger Unterlagen erfolgt in Deutschland elektronisch auf der Publikationsplattform der Bundesanzeiger Verlag GmbH. Die Bundesanzeiger Verlag GmbH nimmt auch die Veröffentlichung vor. 
  • Die Übermittlung nimmt in der Regel Ihr Steuerbüro vor.

Die Optikernetz-Redaktion empfiehlt, auf E-Mails, die einem komisch oder unstimmig vorkommen, nicht direkt zu reagieren, sich nicht durch kurze Fristen verunsichern zu lassen und keinesfalls im E-Mail-Text angegebene Links anzuklicken. Es ist ratsam, sich die E-Mail einen Tag später nochmals anzusehen und dann zu entscheiden.


Quelle: optikernetz.de

Ihr Draht zur Redaktion

Wir kommunizieren gern! Sie auch?
Fragen, Anregungen oder einfach mal so – rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns.

Newsletter abonnieren

Mit unseren Newslettern erhalten Sie genau die News, die Sie brauchen - kostenlos und direkt in Ihre Mailbox.

Im Rahmen der Nutzung unserer Webseiten verwenden wir, neben technisch notwendigen Cookies, auch Cookies von Dritten zu Werbe- und zu Analyse-Zwecken (z.B. Google Analytics).

Weitere Hinweise zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung