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Phishing-Versuch unter dem Vorwand von Offenlegungspflichten
Die Optikernetz-Redaktion wurde von einem Leser auf eine seltsam anmutende E-Mail hingewiesen, die sein Unternehmen, eine GmbH, in der vergangenen Woche erhielt. In dieser E-Mail wird der Unternehmer aufgefordert, seinen Jahresabschluss…

… über ein digitales Formular bei dem Absender einzureichen. Der Absender bezieht sich dabei auf „gesetzliche Bestimmungen“, gemäß denen „jedes im Handelsregister eingetragene Unternehmen verpflichtet [ist], der zuständigen Stelle die Art der Übermittlung des Jahresabschlusses anzuzeigen.“ Hierfür wird eine Frist von drei Werktagen eingeräumt.
Dem Leser war direkt klar, dass dies ein Phishing-Versuch ist. Zu erkennen ist dies an der E-Mail-Adresse des Absenders, dem Fehlen einer E-Mail-Signatur und dem Link in dem E-Mail-Text.
Hierzu ein Tipp der Optikernetz-Redaktion:
Lässt man beispielsweise in dem E-Mail-Client „Outlook“ den Maus-Cursor für wenige Augenblicke auf einem Link verweilen, der sich in einem E-Mail-Text befindet, ohne(!) diesen Link anzuklicken, wird die Ziel-URL eingeblendet. Bei dubiosen Kontaktaufnahmen verbergen sich hier regelmäßig Internetadressen, deren Top-Level-Domain weder sachlich noch räumlich zu dem Gegenstand der Kontaktaufnahme passen wollen.
Folgende weitere Unstimmigkeiten neben den oben genannten gibt es aus Sicht der Optikernetz-Redaktion bei dieser speziellen Kontaktaufnahme, auf die der Leser hinwies:
- Es ist falsch, dass jedes im Handelsregister eingetragene Unternehmen von den Offenlegungspflichten betroffen ist.
- Die gesetzte Frist von wenigen Tagen ist bei Angelegenheiten wie dieser völlig unüblich. Dies sollte bei jedem Brief, jedem Fax und jeder E-Mail, die Sie erhalten, grundsätzlich skeptisch werden lassen!
- Die Übermittlung etwaig notwendiger Unterlagen erfolgt in Deutschland elektronisch auf der Publikationsplattform der Bundesanzeiger Verlag GmbH. Die Bundesanzeiger Verlag GmbH nimmt auch die Veröffentlichung vor.
- Die Übermittlung nimmt in der Regel Ihr Steuerbüro vor.
Die Optikernetz-Redaktion empfiehlt, auf E-Mails, die einem komisch oder unstimmig vorkommen, nicht direkt zu reagieren, sich nicht durch kurze Fristen verunsichern zu lassen und keinesfalls im E-Mail-Text angegebene Links anzuklicken. Es ist ratsam, sich die E-Mail einen Tag später nochmals anzusehen und dann zu entscheiden.
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