Keine Einträge vorhanden
Was gilt arbeitsrechtlich, wenn die Rückreise aus Krisengebieten unmöglich ist?
Schätzungen der Bundesregierung sitzen nach dem am vergangenen Wochenende
ausgebrochene Krieg im Nahen Osten aktuell rund 30.000 deutsche Touristen in
der Region fest.

Rückholflüge sollen nun anlaufen. Neben der Sorge um Sicherheit und Heimkehr stellt sich auch eine sehr nüchterne Frage: Welche arbeitsrechtlichen Konsequenzen drohen, wenn man nicht rechtzeitig aus dem Urlaub zurückkehren kann?
Grundsatz: Ohne Arbeit kein Lohn!
Arbeitsrechtlich gilt zunächst ein klarer Grundsatz: Ohne Arbeitsleistung besteht kein Anspruch auf Vergütung. Kann ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin aufgrund äußerer Umstände, beispielsweise wegen gesperrter Flughäfen oder ausgefallener Flüge, nicht zur Arbeit erscheinen, entfällt für diese Zeit in der Regel der Lohnanspruch. Das betrifft auch Fälle, in denen das Fernbleiben unverschuldet ist wie im Falle von Naturkatastrophen oder Kriegen.
Kein Verschulden – keine Sanktionen
Die gute Nachricht: Wer unverschuldet am Urlaubsort festsitzt, muss keine arbeitsrechtlichen Sanktionen befürchten. Abmahnungen oder gar Kündigungen sind in solchen Fällen eher nicht zulässig. Voraussetzung ist allerdings, dass der Arbeitgeber unverzüglich informiert wird und die Situation nachvollziehbar dargelegt werden kann z.B. durch Hinweise auf Flugausfälle oder offizielle Reisewarnungen.
In der Praxis gibt es mehrere Möglichkeiten, wie Arbeitgeber und Beschäftigte mit der Situation umgehen können. Denkbar ist etwa, die Abwesenheit als Urlaubsverlängerung, durch den Abbau von Überstunden oder im Rahmen einer unbezahlten Freistellung zu regeln. Welche Lösung gewählt wird, hängt vom Einzelfall und vom Entgegenkommen beider Seiten ab.
Ihr Draht zur Redaktion
Wir kommunizieren gern! Sie auch?
Fragen, Anregungen oder einfach mal so – rufen Sie uns an
oder schreiben Sie uns.
Newsletter abonnieren
Mit unseren Newslettern erhalten Sie genau die News, die Sie brauchen - kostenlos und direkt in Ihre Mailbox.


