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Supervista und die Remote Refraktion - Der ZVA informiert zum aktuellen Stand
Unternehmen plant Wechsel zu telemedizinischer Refraktion im Shop-im-Shop-System.

Nach der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 30. Januar (optikernetz.de berichtete) hat die Stadt Homburg die Untersagungsverfügung gegen die SuperVista AG am 10. Februar vollstreckt. In der betroffenen Filiale wurden sämtliche Geräte versiegelt, die für die Durchführung von Remote-Refraktionen genutzt wurden. Ein Eilantrag des Unternehmens gegen diese Maßnahme wurde vom Verwaltungsgericht des Saarlandes abgelehnt, da SuperVista keinen ausreichenden Nachweis über die Bestellung eines fachlichen Leiters in Form eines Anstellungsvertrags vorlegen konnte.
In einem Schreiben an mehrere Handwerkskammern kündigte SuperVista an, künftig keinen „Remote-Sehtest“ mehr in den eigenen Verkaufsstellen anzubieten. Stattdessen sollen dort nur noch modische Beratung sowie die Messung des Pupillenabstands erfolgen. Die Überprüfung der Sehstärke soll nach Unternehmensangaben ausschließlich über einen rechtlich und wirtschaftlich unabhängigen externen medizinischen Dienstleister stattfinden, der telemedizinische Refraktionen unter Verantwortung approbierter Augenärzte anbietet. Geplant ist ein Shop-in-Shop-Modell mit räumlich und rechtlich klarer Trennung vom Verkaufsbereich.
Aus Sicht des Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen handelt es sich dabei um eine Ausweichstrategie, um die getroffenen gerichtlichen Entscheidungen zu umgehen. Der Verband prüft derzeit, ob das Vorgehen wettbewerbsrechtlich angreifbar ist und Grundlage für eine einstweilige Verfügung sein kann. Über den weiteren Verlauf will der ZVA informieren.
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