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Wenn das Feuerwerk im Geschäft einschlägt
Silvester heißt in Deutschland für viele: Raketen und Böller so viel wie geht. Aber was, wenn die Silvesterrakete im Laden einschlägt?

Grundsätzlich haftet der Verursacher des Schadens. Wenn dieser bekannt ist, kann er für den Schaden haftbar gemacht werden. In der Praxis ist es jedoch oft schwierig, den Verursacher zu identifizieren. Das sollten Unternehmer wissen:
Wer haftet und welche Versicherung greift?
Die Versicherungsregeln für Unternehmer und Privatpersonen sind in vielen Fällen ähnlich, aber nicht in allen. Es gibt ein paar Unterschiede, die beachtet werden sollten:
- Gebäudeversicherung: Sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmer deckt die Gebäudeversicherung Schäden am Gebäude ab, die durch Feuerwerkskörper verursacht werden.
- Hausratversicherung: Für Privatpersonen deckt die Hausratversicherung Schäden an der Einrichtung ab. Unternehmer hingegen benötigen eine Geschäftsinhaltsversicherung, die Schäden an Geschäftseinrichtungen und Waren abdeckt.
- Haftpflichtversicherung: Privatpersonen sind durch ihre private Haftpflichtversicherung geschützt, wenn sie Schäden an fremdem Eigentum verursachen. Unternehmer sollten eine Betriebshaftpflichtversicherung haben, die Schäden abdeckt, die im Rahmen der Geschäftstätigkeit entstehen.
- Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit: In beiden Fällen gilt, dass bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der Verursacher direkt haftbar gemacht werden kann
Es ist wichtig, dass Unternehmer ihre Versicherungen regelmäßig überprüfen und sicherstellen, dass sie ausreichend gegen solche Risiken abgesichert sind.
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