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Sehtest für LKW-Fahrer beim Augenoptiker? Weiterhin keine Neuerungen
Bereits
im August 2024 berichtete optikernetz.de über Überlegungen, den verpflichtenden
Sehtest im Rahmen des LKW-Führerscheins künftig auch bei Augenoptikerinnen und
Augenoptikern durchführen zu lassen.

Hintergrund waren politische Diskussionen zur Entlastung von Berufskraftfahrern und zur praxisnäheren Organisation medizinischer Anforderungen im Straßengüterverkehr.
Nun hat unsere Redaktion eine aktuelle Leserfrage erreicht: Ist diese Idee inzwischen umgesetzt worden? Wir haben dazu beim Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen (ZVA) nachgefragt.
Rückblick: Diskussionen im Jahr 2024
Im Sommer 2024 hatte die Kommission Straßengüterverkehr Vorschläge vorgelegt. „Mit Blick auf den weiteren Transformationsprozess unterstützt die Kommission Straßengüterverkehr die bestehenden Initiativen des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV), wie das Gesamtkonzept Klimafreundliche Nutzfahrzeuge und die Umsetzung des Masterplans Ladeinfrastruktur II, die weiter gestärkt und vorangetrieben werden müssen. Daneben muss ein besonderer Schwerpunkt darauf liegen, bürokratische Hemmnisse im Transformationsprozess abzubauen und dadurch Erleichterungen für die Unternehmen zu schaffen. Hierzu hat die Kommission Straßengüterverkehr konkrete Maßnahmen erarbeitet, die für die Logistikbranche von besonderer Relevanz sind.“ (Abschlussbericht der Kommission Juli 2024) Dazu zählte auch der Gedanke, den Sehtest für den Erwerb oder die Verlängerung von LKW-Führerscheinen nicht ausschließlich Ärzten vorzubehalten, sondern ihn, analog zu anderen Sehtests, auch durch qualifizierte Augenoptiker durchführen zu lassen.
Leserfrage: Hat sich seitdem etwas getan?
Die aktuelle Anfrage aus der Leserschaft haben wir zum Anlass genommen, den Stand der Dinge zu prüfen. Konkret wollten wir wissen, ob es seit der damaligen Berichterstattung rechtliche oder politische Fortschritte gegeben hat.
ZVA: Keine neuen Entwicklungen bekannt
Nach Auskunft des ZVA gibt es derzeit keine Neuerungen. Der Verband verweist auf seine Stellungnahme vom 31. Oktober 2024, in der bereits festgehalten wurde, dass zwar entsprechende Überlegungen existierten, eine konkrete politische Umsetzung jedoch nicht absehbar sei.
Auch der Abschlussbericht der Kommission weist darauf hin, „dass derzeit nur ein Teil der Augenoptiker für die Durchführung der Sehtests qualifiziert ist und nur ein sehr kleiner Teil der Augenoptikerbetriebe (14 %) über die erforderliche Geräteausstattung verfügt“.
Als Handlungsrahmen wird vorgeschlagen: „Das BMDV wird unter Beteiligung der Bundesanstalt für Straßenwesen und der Länder erneut prüfen, ob die Untersuchung des Sehvermögens auch durch Augenoptiker durchgeführt werden kann und ob und ggf. welche Änderungen in Anlage 6 Nr. 2.1 FeV hiernach möglich sind.“
Zu berücksichtigen ist sicherlich auch, dass der Regierungswechsel Anfang des vergangenen Jahres politische Prozesse verzögert oder neu priorisiert hat.
Idee bleibt – Umsetzung offen
Auch wenn die Einbindung der Augenoptik in den Sehtest für Berufskraftfahrer aus fachlicher Sicht naheliegend erscheint und von vielen in der Branche begrüßt würde, bleibt es vorerst beim Status quo. Weder gesetzliche Anpassungen noch konkrete Zeitpläne sind derzeit bekannt.
optikernetz.de wird das Thema weiter verfolgen und berichten, sobald sich neue Entwicklungen ergeben.
Zum optikernetz-Bericht vom
August 2024:
https://www.optikernetz.de/nachrichten/2024/08-14-2024-bald-sehtest-beim-augenoptiker-fuer-lkw-fahrer.php
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