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Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro
Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas lobt den Beschluss als wichtigen "Schritt für mehr Gerechtigkeit und Anerkennung derer, die
unser Land Tag für Tag am Laufen halten."
Das Bundeskabinett hat am 29. Oktober 2025 die von Bundesministerin Bärbel Bas vorgelegte Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung beschlossen. Damit wird der gesetzliche Mindestlohn zum 1. Januar 2026 zunächst auf 13,90 Euro je Zeitstunde angehoben und steigt in einem weiteren Schritt zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro. Die Anhebung folgt dem Beschluss der Mindestlohnkommission vom 27. Juni 2025. Der Mindestlohn steigt damit zunächst um 8,42 Prozent und im Folgejahr um weitere 5,04 Prozent – insgesamt also um 13,88 Prozent.
"Der Mindestlohn ist eine Erfolgsgeschichte für Millionen hart arbeitende
Menschen in Deutschland. Die heutige Entscheidung stellt sicher, dass
der hart errungene Kompromiss der Mindestlohnkommission nun verbindlich
wird. Mit der zweistufigen Anhebung bekommen Millionen Beschäftigte
spürbar mehr für ihre Arbeit – und die Unternehmen können die steigenden
Kosten verantwortungsvoll über zwei Jahre verteilen. Das ist ein
wichtiger Schritt für mehr Gerechtigkeit und Anerkennung derer, die
unser Land Tag für Tag am Laufen halten. Insgesamt bedeutet das eine
Anhebung des Mindestlohns um fast 14 Prozent – die größte sozialpartnerschaftlich beschlossene Lohnerhöhung seit Einführung des Mindestlohns." Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas
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