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Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro

Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas lobt den Beschluss als wichtigen "Schritt für mehr Gerechtigkeit und Anerkennung derer, die unser Land Tag für Tag am Laufen halten."

26. November 2025

Das Bundeskabinett hat am  29. Oktober 2025 die von Bundesministerin Bärbel Bas vorgelegte Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung beschlossen. Damit wird der gesetzliche Mindestlohn zum 1. Januar 2026 zunächst auf 13,90 Euro je Zeitstunde angehoben und steigt in einem weiteren Schritt zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro. Die Anhebung folgt dem Beschluss der Mindestlohnkommission vom 27. Juni 2025. Der Mindestlohn steigt damit zunächst um 8,42 Prozent und im Folgejahr um weitere 5,04 Prozent – insgesamt also um 13,88 Prozent.

"Der Mindestlohn ist eine Erfolgsgeschichte für Millionen hart arbeitende Menschen in Deutschland. Die heutige Entscheidung stellt sicher, dass der hart errungene Kompromiss der Mindestlohnkommission nun verbindlich wird. Mit der zweistufigen Anhebung bekommen Millionen Beschäftigte spürbar mehr für ihre Arbeit – und die Unternehmen können die steigenden Kosten verantwortungsvoll über zwei Jahre verteilen. Das ist ein wichtiger Schritt für mehr Gerechtigkeit und Anerkennung derer, die unser Land Tag für Tag am Laufen halten. Insgesamt bedeutet das eine Anhebung des Mindestlohns um fast 14 Prozent – die größte sozialpartnerschaftlich beschlossene Lohnerhöhung seit Einführung des Mindestlohns." Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas

Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales

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