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Aktivrente

Steuerfreier Hinzuverdienst soll Beschäftigung älterer Fachkräfte erleichtern.

29. Dezember 2025
Aktivrente
Aktivrente

Ab dem 1. Januar 2026 soll für Arbeitnehmende nach Erreichen der Regelaltersgrenze ein neuer steuerlicher Anreiz gelten: Mit der sogenannten Aktivrente können sie künftig bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen. Für Betriebe – auch in der Augenoptik – eröffnet das neue Möglichkeiten, erfahrene Fachkräfte länger im Unternehmen zu halten und dem zunehmenden Fachkräftemangel entgegenzuwirken.

Was ist die Aktivrente?

Kern des geplanten Aktivrentengesetzes ist ein monatlicher Steuerfreibetrag von 2.000 Euro für Beschäftigte, die die Regelaltersgrenze erreicht haben und weiterhin angestellt tätig sind. Der Freibetrag soll unabhängig davon gelten, ob bereits eine Altersrente bezogen wird oder nicht.

Ziel der Maßnahme ist es, die Erwerbsbeteiligung älterer Menschen zu erhöhen und vorhandenes Fachwissen länger im Arbeitsmarkt zu halten. Gerade in personalintensiven Handwerksberufen wie der Augenoptik kann dies ein wichtiger Baustein sein, um Know-how zu sichern und Personalengpässe abzufedern.

Welche Voraussetzungen gelten?

Nach aktuellem Stand sind für die Inanspruchnahme der Aktivrente folgende Bedingungen vorgesehen:

  • Der Steuerfreibetrag gilt nur für ein einziges Arbeitsverhältnis.

  • Er betrifft ausschließlich abhängig Beschäftigte – Selbstständige und Freiberufliche sind nicht einbezogen.

  • Der Freibetrag soll nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegen, das heißt: Er erhöht nicht den Steuersatz für das übrige Einkommen.

Gesetzgebung noch nicht abgeschlossen

Wichtig für Betriebe und Beschäftigte: Die gesetzgeberische Umsetzung des Aktivrentengesetzes ist derzeit noch nicht abgeschlossen. Änderungen im Detail sind daher möglich. Dennoch zeichnet sich bereits jetzt ab, dass die Aktivrente ein relevantes Instrument für Unternehmen werden kann, die auf Erfahrung, Kontinuität und Kundenbindung setzen.

Bedeutung für Augenoptikbetriebe

Für Augenoptikerinnen und Augenoptiker im Ruhestand oder kurz davor könnte die Aktivrente den Anreiz erhöhen, weiterhin stundenweise oder in Teilzeit tätig zu bleiben – etwa in der Kundenberatung, in der Werkstatt oder bei der Einarbeitung des Nachwuchses. Betriebe wiederum profitieren von langjähriger Expertise, ohne dass für die Mitarbeitenden hohe steuerliche Belastungen entstehen.

Quelle: optikernetz.de, ZVA, Bundesreghierung, Bertelsmann Stiftung; Bild erstellt mit KI

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