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Arbeiten an Heiligabend?
Ob man nun religiös ist oder nicht – die besinnliche Zeit
des Jahres hat begonnen. Die ersten Türchen am Adventskalender sind geöffnet,
Weihnachtsmusik spielt in den Geschäften und der Duft von gebrannten Mandeln
liegt vielerorts in der Luft. Das Jahr neigt sich dem Ende und passend gibt es dann
auch wieder ein paar Feiertage. Aber welche gehören nun genau dazu?

In Deutschland kommt der Weihnachtsmann üblicherweise am 24. Dezember – Heiligabend. Eigentlich gut für den armen Kerl, so hat er am nächsten Tag nicht ganz so viel zu tun. Aber apropos „zu tun haben“: wer im Einzelhandel oder Handwerk arbeitet, kennt die Frage, ist auch der 24. Dezember ein Feiertag oder muss gearbeitet werden?
Gesetzliche Feiertage sind nur der 25. und der 26. Dezember. Demzufolge ist der 24. ein regulärer Werktag. Gleiches gilt auch für den 31. Dezember. Wer an diesen Tagen frei haben möchte, muss in der Regel Urlaub nehmen. Und zwar einen ganzen Tag, da das Bundesurlaubsgesetz keine halben Urlaubstage vorsieht.
Eingeschränkte Öffnungszeiten an Heiligabend
Am 24. Dezember dürfen Geschäfte in der Regel bis maximal 14 Uhr geöffnet sein, sofern der Heiligabend auf einen Werktag fällt. Die genauen Öffnungszeiten können je nach Bundesland und Geschäft variieren. Aber auch wenn der Betrieb um 14 Uhr schließt, handelt es sich streng genommen um einen normalen Arbeitstag. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber theoretisch den ganzen Tag als einen vollen Urlaubstag berechnen kann.
Aber wie so oft, gibt es auch hier Ausnahmen.
Im Arbeitsvertrag kann geregelt sein, ob Arbeitnehmer für den 24. und 31. Dezember einen ganzen oder nur einen halben Tag Urlaub nehmen müssen. Auch kann in diesem Fall die so genannte Betriebliche Übung greifen. Hat der Arbeitgeber auch ohne schriftliche Vereinbarung seinen Mitarbeitenden drei Jahre in Folge an Heiligabend oder Silvester freigegeben ohne einen Urlaubstag zu verlangen und ohne darauf hinzuweisen, dass es sich dabei um eine freiwillige Leistung handelt, aus der sich kein rechtlicher Anspruch ableitet, kann es sich um Betriebliche Übung handeln. Arbeitnehmer können sich dann auf diese stillschweigende Regelmäßigkeit berufen.
Möchte ein Arbeitgeber dies verhindern, sollte er klar und schriftlich mitteilen, dass die Gewährung des freien Tages freiwillig erfolgt und sich kein Rechtsanspruch für die Zukunft ergibt.
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