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Ab 9. Oktober 2025: Empfängerüberprüfung bei Überweisungen im Onlinebanking
Es ist nachvollziehbar, dass viele Unternehmerinnen und Unternehmer in der Augenoptik einen spontanen Abwehrreflex zeigen, wenn in Branchenmedien die nächste neue Vorschrift oder Änderung bekannt gegeben wird. Diesmal handelt es sich um eine sinnvolle Entwicklung, die das Überweisen online für jedermann sicherer machen soll:

Es ist nachvollziehbar, dass viele Unternehmer in der Augenoptik einen spontanen Abwehrreflex zeigen, wenn in Branchenmedien die nächste neue Vorschrift oder Änderung bekannt gegeben wird. Diesmal handelt es sich um eine sinnvolle Entwicklung, die das Überweisen online für jedermann sicherer machen soll:
Ab dem 9. Oktober 2025 werden Banken bei Onlineüberweisungen die eingegebene IBAN und den Namen des Zahlungsempfängers abgleichen. Dies erfolgt automatisch bei Eingabe und nennt sich „Verification of Payee (VoP)“. Mithilfe eines Ampelsystems gibt es dann eine Rückmeldung, ob IBAN und Empfängername zusammenpassen (grün), ob es eine kleine Abweichung, wie z.B. einen Tippfehler gibt (gelb) oder ob es keine Übereinstimmung gibt (rot). Bleibt die Ampel aus, ist kein Abgleich möglich, z.B. wie es sich um kein Zahlungskonto handelt.
Der Nutzer entscheidet selbst entscheidet, ob der die Daten ggf. korrigieren oder trotzdem so senden möchte.
Diese Änderung geht einher mit der Einführung von Echtzeitüberweisungen (Instant Payments) im Euroraum zum 9. Oktober 2025.
Für den Fall, dass bei einem ordentlichen Geschäftsvorfall eine IBAN falsch abgetippt wird (und die Prüfziffer zufällig stimmen sollte), weist die Ampel darauf hin, dass die IBAN nicht zum Empfänger passt.
Allzu oft erhalten Augenoptiker auch dubiose Zahlungsaufforderungen. Die Empfängerüberprüfung kann auf „den letzten Metern“ eines Zahlungsvorgangs dazu beitragen, eine Unstimmigkeit doch noch zu erkennen, weil das Konto eigentlich auf einen anderen Empfängernamen lautet, als sie in der Zahlungsaufforderung angegeben wird. Am besten lassen Sie es erst gar nicht so weit kommen und prüfen unerwartete Zahlungsaufforderungen direkt nach Erhalt kritisch oder lassen Sie sie ein paar Tage liegen. Oft erschließen sich erst mit zeitlichem Abstand bzw. beim zweiten Lesen etwaige Unstimmigkeiten. Innungsmitglieder können sich an ihre Geschäftsstellen wenden mit der Bitte um Einschätzung von seltsam erscheinenden Zahlungsaufforderungen.
Ausführliche Informationen zum Thema Echtzeitüberweisung und Empfängerüberprüfung können aktuell auf der Website der Deutschen Bundesbank unter folgendem Link nachgelesen werden:
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