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Muss der Arbeitgeber kostenfrei Getränke zur Verfügung stellen?
Es wird herbstlicher, die Temperaturen sinken – und viele kuscheln sich nach Feierabend mit einer heißen Tasse Tee aufs Sofa. Auch am Arbeitsplatz gehört ein Heißgetränk für viele zum Alltag: Ohne Kaffee am Morgen läuft bei manchen gar nichts. Oft stellt der Chef glücklicherweise Wasser, Tee oder Kaffee bereit. Aber: Muss er das eigentlich?

Zunächst die klare Antwort: Arbeitgeber sind nicht grundsätzlich verpflichtet, ihren Beschäftigten kostenfreie Getränke zur Verfügung zu stellen. Ein Anspruch auf den morgendlichen Kaffee oder die Kiste Mineralwasser besteht also nicht.
Ausnahme: Hitze am Arbeitsplatz
Anders sieht es bei hohen Temperaturen aus. Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten machen genaue Vorgaben, wie in Werkstätten oder Büros zu verfahren ist:
ab 26 °C Raumtemperatur: Arbeitgeber sollen geeignete Getränke bereitstellen, zum Beispiel Wasser.
ab 30 °C Raumtemperatur: Arbeitgeber müssen Getränke zur Verfügung stellen.
Dabei gilt: Schon der Zugang zu Leitungswasser erfüllt die Vorgabe. Es ist also nicht erforderlich, Kisten mit Mineralwasser oder Softdrinks zu kaufen. Ein Wasserhahn in der Teeküche reicht aus.
Vorsicht: Betriebliche Übung
Auch ohne gesetzliche Pflicht kann für Arbeitgeber eine Verpflichtung durch Gewohnheit entstehen. Juristen sprechen von „betrieblicher Übung“: Wenn ein Arbeitgeber über längere Zeit hinweg regelmäßig und ohne Einschränkungen Getränke stellt, können Mitarbeitende daraus einen Rechtsanspruch ableiten.
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