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Müssen Arbeitnehmer während einer Arbeitsunfähigkeit für den Arbeitgeber erreichbar sein?

Krank zu Hause und das Telefon klingelt: der Chef will etwas wissen. Muss man rangehen? Viele Arbeitnehmer sind unsicher, wie erreichbar sie während einer Krankschreibung sein müssen.

1. September 2025
Müssen Arbeitnehmer während einer Arbeitsunfähigkeit für den Arbeitgeber erreichbar sein?
Müssen Arbeitnehmer während einer Arbeitsunfähigkeit für den Arbeitgeber erreichbar sein?

Krankmeldung: Was das Gesetz verlangt

Das Entgeltfortzahlungsgesetz (§ 5 EFZG) macht klare Vorgaben: Wer arbeitsunfähig erkrankt, muss den Arbeitgeber sofort informieren, per Telefon, Mail oder SMS.

Spätestens ab dem vierten Krankheitstag muss eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegen. Arbeitgeber können das Attest aber auch schon ab dem ersten Tag verlangen.

Damit ist die formale Pflicht erfüllt. Aber wie sieht es mit der Erreichbarkeit aus?

Grundsatz: Ruhe statt Diensthandy

Arbeitsunfähigkeit bedeutet: keine Arbeitspflicht – und damit auch keine Pflicht, erreichbar zu sein.

Kurz gesagt: Wer krank ist, darf sich in Ruhe erholen, ohne Anrufe, Mails oder Termine.

Aber ganz ohne Kontakt geht es manchmal nicht. In eng begrenzten Ausnahmefällen darf der Arbeitgeber sich melden, zum Beispiel:

  • wenn es um eine kurze organisatorische Frage geht (z. B. wo ein bestimmter Auftrag liegt),
  • oder um den voraussichtlichen Zeitpunkt der Rückkehr abzustimmen.

Solche Gespräche müssen kurz und verhältnismäßig sein. Arbeitsaufgaben oder lange Telefonate sind tabu.

Sonderfälle: Wenn Verträge mehr verlangen

In Arbeits- oder Tarifverträgen können Sonderregelungen stehen, zum Beispiel für Führungskräfte mit eingeschränkter Rufbereitschaft. Auch hier gilt: Alles muss verhältnismäßig bleiben und darf die Genesung nicht beeinträchtigen.

Gesund werden hat Vorrang

Wer krank ist, soll gesund werden. Arbeitnehmer erfüllen ihre Pflicht mit der rechtzeitigen Krankmeldung und dem Attest. Alles darüber hinaus ist freiwillig. Arbeitgeber wiederum sind gut beraten, Anrufe oder Nachrichten auf das Nötigste zu beschränken.

Unser Tipp: Klären Sie im Betrieb klare Regeln für Krankmeldungen und Kommunikation. Das schafft Sicherheit und sorgt dafür, dass sich Mitarbeitende auf das Wichtigste konzentrieren können: ihre Genesung.

Quelle: optikernetz.de, Entgeltfortzahlungsgesetz, Bundesarbeitsgericht; Bild via pexels.com

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