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Vermehrt Fake-E-Mails wegen vermeintlicher Unternehmensregistrierung

Warnung vor Fake-E-Mail: Angebliche IHK fordert Datenbestätigung und droht mit Löschung. Tipps zur Erkennung von Betrugsversuchen.

7. März 2025
Vermehrt Fake-E-Mails wegen vermeintlicher Unternehmensregistrierung
Vermehrt Fake-E-Mails wegen vermeintlicher Unternehmensregistrierung

In dieser Woche erhielt die Optikernetz-Redaktion Hinweise von mehreren Lesern, dass sie eine E-Mail erhalten haben, mit deren Betreff Bezug auf eine Registrierung bei der Industrie- und Handelskammer genommen wird.

In der E-Mail, die uns einer der Leser freundlicherweise zuspielte, wird angeführt, dass sich Geschäftsbedingungen geändert hätten und man gesetzlich verpflichtet sei, die Basisdaten von Unternehmen jährig zu überprüfen. Die E-Mail enthält einen Link und es wird eine Frist von drei Tagen eingeräumt unter Androhung einer Löschung aus dem Handelsregister. Die Redaktion hat sich gespart, dies auf Zutreffen und Richtigkeit zu prüfen. Es gibt einige Aspekte, die schon früh daraufhindeuten, dass es sich um eine falsche Nachricht handelt.

Denn so viel ist jetzt schon klar: Diese E-Mail kann auf keinen Fall von einer Industrie- und Handelskammer stammen. Auffällig ist, dass die IHK nicht näher spezifiziert wird. Üblicherweise folgt eine Angabe zum Kammerbezirk oder ihrem Sitz, z.B. „IHK zu Musterstadt“.

Und weiter: Die E-Mail-Adresse und der Link im E-Mail-Text stammen von einer .com-Domain.

Bitte beachten Sie bei Kontaktaufnahmen wie dieser, die vermeintlich von einer IHK stammen, dass die wenigsten Augenoptik- und Hörakustikfachgeschäfte überhaupt Mitglied bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) sind. Es gibt Ausnahmeregelungen für Handwerksbetriebe, deren Umsatz mit Handelsware unter einer bestimmen Umsatzschwelle liegt. Anders verhält es sich beispielsweise bei Mischbetrieben mit Uhren und Schmuck. Ebenso erwächst aus einem etwaigen Eintrag in das Handelsregister, wie beispielsweise bei einem e.K, einer OHG oder GmbH, nicht automatisch auch eine Mitgliedschaft bei der IHK.

Zudem wird das Handelsregister nicht von den IHKen geführt, sondern von Amtsgerichten, die räumlich zuständig sind.

Üblicherweise nehmen IHKen in Form von Briefen Kontakt zu Betrieben auf, insbesondere wenn es sich um eine Erstkontaktaufnahme handeln sollte, weil bei einer neu gegründeten Rechtsform noch nicht klar ist, ob es sich um einen Handwerksbetrieb handelt.

Quelle: optikernetz.de; Bild via pexels.com

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