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Leserfrage: Bezahlte Freistellung beim Tod der Schwiegereltern?

Kein Anspruch auf bezahlte Freistellung beim Tod der Schwiegereltern? Optikernetz klärt auf.

12. Februar 2025
Leserfrage: Bezahlte Freistellung beim Tod der Schwiegereltern?
Leserfrage: Bezahlte Freistellung beim Tod der Schwiegereltern?

Die Redaktion von optikernetz.de erhielt eine Leserfrage zu einem sensiblen Thema: Besteht ein Anspruch auf bezahlte Freistellung, wenn ein Schwiegerelternteil verstirbt? Die Antwort darauf ist komplex und hängt von mehreren Faktoren ab.

Gesetzliche Regelung nach § 616 BGB

Grundsätzlich regelt § 616 BGB, dass ein Arbeitnehmer seinen Vergütungsanspruch behält, wenn er aus einem persönlichen Grund für eine "verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit" unverschuldet an der Arbeit gehindert ist. Typische Fälle sind etwa die eigene Eheschließung, die Geburt eines Kindes oder der Todesfall eines nahen Angehörigen.

Wer gilt als "naher Angehöriger"?

Die Rechtsprechung hat sich dahingehend gefestigt, dass eine bezahlte Freistellung nach § 616 BGB für den Tod folgender naher Angehöriger gewährt wird:

  • Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner

  • Eigene Kinder

  • Eltern

Dagegen werden Schwiegereltern nicht in jedem Fall als nahe Angehörige im Sinne von § 616 BGB angesehen. Es gibt jedoch abweichende Urteile, die eine bezahlte Freistellung gewähren, insbesondere wenn ein besonders enges persönliches Verhältnis bestand.

Tarifverträge und betriebliche Regelungen

Häufig wird § 616 BGB durch Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder individuelle Arbeitsverträge konkretisiert oder sogar ausgeschlossen. Zum Beispiel:

  • Der Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) gewährt zwei Tage Sonderurlaub für den Tod von Eltern, Kindern oder Ehepartnern – nicht jedoch für Schwiegereltern.

  • Viele branchenübliche Tarifverträge sehen ähnliche Regelungen vor, ohne Schwiegereltern explizit zu berücksichtigen.

  • In der Augenoptik galt früher ein Manteltarifvertrag, der beim Tod eines Schwiegerelternteils zwei Tage bezahlte Freistellung vorsah. Heute gibt es nur Tarifempfehlungen bezogen auf Gehälter und Urlaub.

Welche Alternativen gibt es?

Falls kein Anspruch auf bezahlte Freistellung besteht, gibt es folgende Möglichkeiten:

  • Unbezahlter Urlaub: Der Arbeitgeber kann einem Mitarbeiter unbezahlt freigeben.

  • Kulanz des Arbeitgebers: Einige Betriebe zeigen sich flexibel und gewähren trotz fehlender rechtlicher Verpflichtung eine Freistellung mit Entgeltfortzahlung.

  • Einsatz von Urlaubstagen: Falls keine andere Regelung greift, bleibt die Möglichkeit, regulären Urlaub zu nehmen.

Fazit

Ein automatischer Anspruch auf bezahlte Freistellung nach § 616 BGB beim Tod der Schwiegereltern besteht nicht. Ob eine Freistellung gewährt wird, hängt von individuellen arbeitsrechtlichen Vereinbarungen oder der Kulanz des Arbeitgebers ab. Arbeitnehmer sollten daher ihre Arbeitsverträge sowie betriebliche oder tarifliche Regelungen genau prüfen.

Quelle: optikernetz.de, AURiS Rechtsanwalts AG

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