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Amazon Optics: Eine erste Einordnung

Amazon Optics unter der Lupe: Der ZVA gibt eine erste rechtliche Einschätzung zum Angebot von Amazon.

12. Februar 2025
Amazon Optics: Eine erste Einordnung
Amazon Optics: Eine erste Einordnung

Seit dem 27. Januar bietet Amazon unter der Marke "Amazon Optics" über 1.000 Brillenfassungen mit optionaler Sehstärke an - optikernetz.de berichtete. Die Auswahl umfasst bekannte Marken wie Adidas, Rodenstock, Fila, Tommy Hilfiger, Polaroid und Carrera. Nun liegt eine erste rechtliche Einordnung des Zentralverbands der Augenoptiker und Optometristen (ZVA) vor.

Was bietet Amazon Optics?

Bisher sind nur Einstärkenbrillen im Sortiment. Der Bestellvorgang läuft nach dem klassischen Online-Prinzip ab: Nach Auswahl der Fassung wählen Kunden zwischen verschiedenen Glasdicken und Beschichtungen, darunter Blaulichtfilter, Sonnen- und selbsttönende Gläser. Die Gläser sind in vier Preiskategorien erhältlich.

Unklarheiten bei Produktion und Handwerksrecht

Offen bleibt, wo die Brillen gefertigt werden. Im Rahmen des Bestellvorganges findet sich der Hinweis "Herkunftsland China". Dieser gibt aber keine Auskunft darüber, ob nur die Materialien aus China stammen oder auch das Einschleifen der Gläser dort erfolgt.

Rechtliche Bewertung durch den ZVA

Der ZVA prüft mehrere Aspekte:

  • Handwerksrecht: Falls Amazon die Gläser in Deutschland einschleift, könnte eine Eintragung in die Handwerksrolle erforderlich sein.

  • Sozialversicherungsrecht: Eine Präqualifizierung für Krankenkassen-Abrechnungen ist vermutlich nicht relevant, da Amazon keine Sehhilfen auf Rezept anbietet.

  • Medizinprodukterecht: Amazon oder seine deutsche Niederlassung könnte als Hersteller im Sinne der Medizinprodukteverordnung (MDR) gelten. Ob alle Verpflichtungen, insbesondere nach dem Medizinprodukte-Durchführungsgesetz, eingehalten werden, bleibt zu klären.

Wir halten Sie auf dem Laufenden.

Quelle: optikernetz.de, ZVA

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