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Benötigen Augenoptiker eine A1-Bescheinigung für den Besuch einer Messe im EU-Ausland?
Am kommenden Wochenende, 8. bis 10. Februar 2025 findet die Mido in Mailand statt. Wenn Sie sich dort mit Ihren Mitarbeitern über die neusten internationalen Eyeweartrends informieren möchten, sollten sie ihren Besuch gut vorbereiten. Kennen Sie beispielsweise die A1-Bescheiningung? Optikernetz klärt auf.

Die Teilnahme an internationalen Fachmessen ist für Augenoptiker eine wertvolle Gelegenheit, sich über neueste Trends und Innovationen in der Branche zu informieren. Doch wer als Arbeitgeber mit seinen Mitarbeitern eine Messe im europäischen Ausland besucht, sollte sich mit der sogenannten A1-Bescheinigung vertraut machen.
Was ist die A1-Bescheinigung?
Die A1-Bescheinigung ist ein offizielles Dokument, das bestätigt, dass ein Arbeitnehmer oder auch Selbstständiger weiterhin den Sozialversicherungsvorschriften seines Heimatlandes unterliegt, auch wenn er vorübergehend in einem anderen EU-Land, dem EWR oder der Schweiz beruflich tätig ist. Ohne diese Bescheinigung könnte es passieren, dass der Arbeitnehmer im Gastland den dort geltenden Sozialversicherungsvorschriften unterliegt und unter Umständen doppelte Sozialversicherungsbeiträge fällig werden.
Wer benötigt die A1-Bescheinigung?
Grundsätzlich benötigt jeder Arbeitnehmer oder Selbstständige eine A1-Bescheinigung, der aus beruflichen Gründen in ein anderes EU-Land reist. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um eine langfristige Entsendung oder nur um eine kurze Dienstreise handelt. Auch für den Besuch von Fachmessen, Schulungen oder Meetings ist die A1-Bescheinigung daher erforderlich.
Warum ist sie erforderlich?
Die A1-Bescheinigung dient als Nachweis, dass der Arbeitnehmer weiterhin im Heimatland sozialversichert ist. Dies verhindert Probleme bei behördlichen Kontrollen im Ausland und sorgt dafür, dass keine zusätzlichen Sozialabgaben im Gastland anfallen. Besonders in Ländern wie Frankreich, Österreich oder der Schweiz gibt es verstärkte Kontrollen, bei denen die Bescheinigung verlangt wird.
Wie wird die A1-Bescheinigung beantragt?
Die Beantragung der A1-Bescheinigung erfolgt durch den Arbeitgeber. Seit 2019 muss dies elektronisch erfolgen:
- Für gesetzlich Versicherte: Antrag über die Krankenkasse
- Für privat Versicherte: Antrag über den zuständigen Rentenversicherungsträger
- Technische Abwicklung: über die Entgeltabrechnungssoftware oder das SV-Meldeportal
Für kurzfristige Dienstreisen bis zu sieben Tagen kann die Bescheinigung notfalls nachträglich beantragt werden. Dennoch wird empfohlen, sie vor Reiseantritt zu beantragen, um unnötige Komplikationen zu vermeiden.
Fazit: Ist eine A1-Bescheinigung für einen Messebesuch erforderlich?
Ja, auch für den Besuch einer Fachmesse im europäischen Ausland ist eine A1-Bescheinigung erforderlich. Arbeitgeber sollten den Antrag frühzeitig stellen, um rechtliche und finanzielle Konsequenzen zu vermeiden.
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