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Autofahren mit Ortho-K-Linsen – Was Augenoptiker beachten sollten
Ein interessanter Fall wurde der Redaktion des Optikernetzes gemeldet: Ein junger Mann, dessen Sehfehler mit Ortho-K-Linsen korrigiert wurde, hatte zuvor einen Führerscheinsehtest mit Brille absolviert. Einige Zeit später, bei der praktischen Fahrprüfung, unterbrach der Prüfer diese mit dem Hinweis, dass die vorgeschriebene Sehhilfe nicht getragen werde. Welche Bedeutung hat dies für Augenoptiker, die Ortho-K-Linsen anpassen?

Augenoptiker, die Ortho-K-Linsen empfehlen, sollten ihre Kunden genau über die aktuelle rechtliche Situation in Deutschland informieren. Wenn jemand seinen Führerscheinsehtest mit einer Sehhilfe (Brille oder Kontaktlinse) besteht, wird dies auf dem Sehtest vermerkt und später im Führerschein eingetragen. Der Träger ist verpflichtet, diese Sehhilfe während der Fahrt zu tragen.
Aktuell gilt in Deutschland, dass Ortho-K-Linsen nicht als anerkannte Sehhilfe im Straßenverkehr eingestuft werden. Augenoptiker sollten daher ihre Kunden darauf hinweisen, dass dies bei Verkehrskontrollen zu Problemen führen kann, wenn der Führerschein das Tragen einer Sehhilfe vorschreibt. Ein Hinweiszettel des Herstellers über die Funktionsweise der Ortho-K-Linsen könnte in solchen Fällen hilfreich sein, bietet jedoch keine rechtliche Absicherung.
Die Aufklärungspflicht des Augenoptikers ist hier besonders wichtig. Wenn ein Augenoptiker Ortho-K-Linsen mit der Aussage anpasst, dass damit keine Sehhilfe beim Autofahren mehr nötig sei, ist dies eine falsche Beratung.
Eine aktuelle Studie, die von Dr. Stefan Bandlitz, Leiter der Höheren Fachschule für Augenoptik und Optometrie Köln im Auftrag des ZVA durchgeführt wurde, untersucht die Fahreignung mit Ortho-K-Linsen. Die Ergebnisse zeigen, dass die visuelle Leistung über den gesamten Tag stabil bleibt und es weder Nachteile bei der Sehschärfe noch bei der Kontrastempfindlichkeit im Vergleich zu anderen Korrektionsmethoden gibt. Die Studie wurde im Dezember 2024 im Fachmagazin „Contact Lens and Anterior Eye“ veröffentlicht.
Trotz dieser positiven Ergebnisse hat sich an der Rechtslage in Deutschland nichts geändert. Ortho-K-Linsen gelten aktuell weiterhin nicht als zulässige Sehhilfe für das Führen eines Fahrzeugs. Es bleibt abzuwarten, ob sich dies in Zukunft ändert.
Hier können Sie die Studienergebnisse nachlesen: https://www.sciencedirect.com/science/article/pii/S1367048424002388
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