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Neue EU-Richtlinie zur verpflichtenden Getrenntsammlung von Alttextilien
Die Europäische Union hat mit einer neuen Verordnung einen Schritt in Richtung Nachhaltigkeit gemacht: Ab 2025 wird die getrennte Sammlung von Alttextilien in allen Mitgliedsstaaten verpflichtend. Diese Regelung soll dazu beitragen, Ressourcen zu schonen, Textilien wiederzuverwerten und die Abfallmenge zu reduzieren. Dürfen jetzt keine Textilien über den Restmüll entsorgt werden?

Jeder kennt es, nach Wochen werden doch die löchrigen Socken entsorgt oder der Putzlappen, der trotz Waschen nur noch mit gutem Zureden von den Flecken befreit werden könnte wandert in den Müll – in den Restmüll. Auch im geschäftlichen Bereich fällt textiler Abfall an, etwa Putzlappen, Brillenputztücher oder andere textile Hilfsmittel. Bei zahlreichen Verbrauchern sorgte nun die Berichterstattung über die neue EU-Richtlinie zur Textiltrennung für Aufregung. Befürchtet wurde, dass nun jede partnerlose Socke und jeder löchrige Spüllappen einzeln gesammelt und einem Altkleidercontainer zugeführt werden müsse. Grundsätzlich nicht schlimm, aber aufwändig. Darüber hinaus ergab sich die Frage, wie sinnvoll dies sei.
Hintergrund: Was sagt die Verordnung?
Die Richtlinie ist Teil des europäischen Grünen Deal. Ziel der Richtlinie (RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Richtlinie2008/98/EG über Abfälle) ist unter anderem bezogen auf die Textilwirtschaft die Verbesserung der Textilabfallbewirtschaftung im Einklang mit der „Abfallhierarchie“ gemäß der Abfallrahmenrichtlinie.
Demzufolge legt die Richtlinie wie folgt fest:
„[…] Gebrauchte Textilerzeugnisse, mit Textilien zusammenhängende Erzeugnisse und Schuhe sowie deren Abfälle sollten ab dem 1. Januar 2025 getrennt von anderen Abfallströmen wie Metallen, Papier und Pappe, Glas, Kunststoffen, Holz und Bioabfällen gesammelt werden, damit ihre Wiederverwendbarkeit und ihr Potenzial für hochwertiges Recycling erhalten bleiben. […]“
Nicht alle Textilien betroffen
In Deutschland wird die Sammlung von Altkleidern seit vielen Jahren sowohl von gemeinnützigen als auch privaten Organisationen organisiert. Die bekannten Altkleidercontainer sind nahezu überall zu finden, ergänzt durch Kleiderkammern und ähnliche Einrichtungen. Gemeinnützige Betreiber betonen jedoch, dass es aktuell an der erforderlichen Infrastruktur und ausreichenden Kapazitäten zur Sortierung fehlt, um stark verschlissene oder verschmutzte Kleidung effizient zu verarbeiten.
Die neue Pflicht zur getrennten Sammlung von Textilien soll vor allem dazu beitragen, mehr Materialien wiederzuverwenden. Um dieses Ziel zu erreichen, ist es besonders wichtig, keine stark verschmutzten Kleidungsstücke, Stoffreste, Lumpen oder Putzlappen in Altkleidercontainern zu entsorgen. Solche Materialien erschweren den Recyclingprozess, da sie mühsam aussortiert werden müssen. Zudem können sie die Qualität der wiederverwertbaren Textilien beeinträchtigen.
Daher sollten stark verschmutzte oder kontaminierte Textilien, wie beispielsweise Putzlappen, weiterhin über den Restmüll entsorgt werden.
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