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Das ändert sich 2025 – Teil 3

Ein frohes neues Jahr! Mit dem Jahreswechsel kommen nicht nur neue Vorsätze, sondern auch wichtige Änderungen bei Gesetzen und Vorschriften, die vor allem für Unternehmer relevant sind. Optikernetz hilft Ihnen, den Überblick zu bewahren. Heute geht es um die elektronische Patientenakte, die elektronische Rechnung und weitere arbeitsrechtliche Änderungen.

3. Januar 2025
Das ändert sich 2025 – Teil 3
Das ändert sich 2025 – Teil 3

Elektronische Patientenakte (ePA)
Ab Mitte Januar 2025 stellen die gesetzlichen Krankenkassen allen Versicherten eine elektronische Patientenakte zur Verfügung. Diese dient als digitaler Speicher für Informationen wie Medikamentenlisten, Befunde und Laborwerte. Versicherte haben die Möglichkeit, der Einrichtung einer solchen Akte zu widersprechen.

Einführung der elektronischen Rechnung
Ab dem 1. Januar 2025 gilt in Deutschland eine Pflicht zur Entgegennahme von E-Rechnungen. Auch wenn es für die Ausstellung von E-Rechnungen gestaffelte Übergangsregelungen gibt, müssen Unternehmen sicherstellen, dass sie ab diesem Datum elektronische Rechnungen empfangen können.

Änderungen im Arbeitsrecht

  • Elektronische Arbeitszeugnisse: Ab 2025 dürfen Arbeitszeugnisse in digitaler Form ausgestellt werden.
  • Digitale Veröffentlichung aushangpflichtiger Gesetze: Unternehmen können ab 2025 gesetzlich vorgeschriebene Aushänge ebenfalls digital bereitstellen.

Und noch eine wichtige Änderung gibt es, die auch Unternehmen betreffen.
Die Deutsche Post hat die Portowerte zum 1. Januar 2025 erhöht. Danach gelten nun folgende Werte für Briefpost:

  • Standardbrief: 0,95 Euro
  • Kompaktbrief: 1,10 Euro
  • Großbrief: 1,80 Euro
  • Maxibrief: 2,90 Euro

Mit diesen Änderungen starten wir ins neue Jahr!

Quelle: optikernetz.de; Bild via pexels.com

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