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Das ändert sich 2025 – Teil 2

Frohes neues Jahr und willkommen zu den gesetzlichen Änderungen des Jahres 2025. Jedes Jahr startet nicht nur mit guten Vorsätzen, sondern bringt auch Änderungen in Gesetzen und Vorschriften mit sich, die gerade für Unternehmer von Bedeutung sind. Optikernetz unterstützt Sie dabei, den Überblick zu behalten. Heute im Fokus: Mindestlohn und Mindestausbildungsvergütung.

2. Januar 2025
Das ändert sich 2025 – Teil 2
Das ändert sich 2025 – Teil 2

Mindestlohn

Der Mindestlohn beträgt aktuell 12,41 Euro in der Stunde. Die Erhöhung des Mindestlohns für das Jahr 2025 ist beschlossen. Er steigt zum 1. Januar 2025 auf 12,82 Euro. Geringfügig Beschäftigte (sogenannte Minijobber bzw. 556-Euro-Kräfte) können im kommenden Jahr pro Monat 43,37 Stunden arbeiten.

Mindestausbildungsvergütung

Auszubildende, die 2025 eine Berufsausbildung im Sinne des Berufsbildungsgesetzes beginnen, erhalten höhere Vergütungen. Laut der Bekanntmachung zur Fortschreibung liegt die Höhe der monatlichen Mindestvergütung bei einem Ausbildungsbeginn im Zeitraum vom 01. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2025 bei:

Beginn der Ausbildung 2024:

  • 1. Jahr monatlich: 649,- Euro
  • 2. Jahr monatlich: 766,- Euro
  • 3. Jahr monatlich: 876,- Euro
  • 4. Jahr monatlich: 909,- Euro

Beginn der Ausbildung 2025:

  • 1. Jahr monatlich: 682,- Euro
  • 2. Jahr monatlich: 805,- Euro
  • 3. Jahr monatlich: 921,- Euro
  • 4. Jahr monatlich: 955,- Euro

In der Augenoptik liegen die Vergütungsempfehlungen in der Regel höher. Informationen dazu finden Sie unter anderem auf der Seite be-optician.de.

Bleiben Sie informiert. In Kürze erfahren Sie hier auf optikerntz.de mehr zu: Elektronische Patientenakte, Elektronische Rechnung und weitere arbeitsrechtliche Änderungen.

Quelle: optikernetz.de; Bild via pexels.com

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