Keine Einträge vorhanden
Nicht vergessen: Meldepflicht elektronischer Kassensysteme
Mit dem Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen wurde eine sogenannte „Mitteilungspflicht für elektronische Aufzeichnungssysteme“ eingeführt. Aufgrund fehlender technischer Ausstattung war aber die Umsetzung zunächst ausgesetzt worden. Zum 1. Januar 2025 steht das Mitteilungsverfahren nun zur Verfügung.
An- und Abmeldungen elektronischer Kassensysteme müssen dann auf elektronischem Wege über das Programm „Mein Elster“ und die ERiC Schnittstelle an das zuständige Finanzamt erfolgen.
Mitzuteilen sind
- der Name des Steuerpflichtigen,
- die Steuernummer,
- die Art der zertifizierten Sicherheitseinrichtung,
- die Art des verwendeten elektronischen Aufzeichnungssystems,
- die Anzahl der verwendeten elektronischen Aufzeichnungssysteme,
- die Seriennummer,
- das Datum der Anschaffung,
- das Datum der Außerbetriebnahme des verwendeten elektronischen Aufzeichnungssystems.
Fristen
Mitteilung der Anschaffung
Anschaffung erfolgte vor dem 1. Juli 2025: Die Mitteilung von vor dem 1. Juli 2025 angeschafften elektronischen Aufzeichnungssystemen (eAV) ist bis zum 31. Juli 2025 zu erstatten. Das Gleiche gilt für gemietete oder geleaste Kassen.
Anschaffung erfolgt ab dem 1. Juli 2025: Ab dem 1. Juli 2025 angeschaffte (oder gemietete oder geleaste) eAV sind innerhalb eines Monats nach Anschaffung mitzuteilen
Mitteilung der Außerbetriebnahme
Vor dem 1. Juli 2025 endgültig außer Betrieb genommene und im Betrieb nicht mehr vorgehaltene eAV sind nur mitzuteilen, wenn die Meldung der Anschaffung des elektronischen Aufzeichnungssystems zu diesem Zeitpunkt bereits erfolgt ist.
Werden eAV ab dem 1. Juli 2025 außer Betrieb genommen, ist eine Mitteilung dieses Vorgangs innerhalb eines Monats vorzunehmen.
Steuerberater und IT-Fachleute helfen bei Fragen weiter.
Ihr Draht zur Redaktion
Wir kommunizieren gern! Sie auch?
Fragen, Anregungen oder einfach mal so – rufen Sie uns an
oder schreiben Sie uns.
Newsletter abonnieren
Mit unseren Newslettern erhalten Sie genau die News, die Sie brauchen - kostenlos und direkt in Ihre Mailbox.