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Wie kommen Unternehmen an meine Adresse?
Ein Optikernetz-Leser staunte nicht schlecht: Kaum war sein Geschäft umgezogen, erhielt er unaufgefordert Werbepost an die neue Adresse. Wie ist das möglich, obwohl die neue Adresse noch gar nicht mitgeteilt wurde?
So überraschend es erscheinen mag, die Verbreitung Ihrer Adresse kann über verschiedene, oft legale Wege erfolgen. Doch mit den richtigen Vorsichtsmaßnahmen können Sie die Weitergabe Ihrer Daten einschränken.
Adresshandel und Einwilligungen
Es gibt einen legalen so genannten Adresshandel. Häufig stammen Adressdaten daher. Möglicherweise haben Sie bei einem Gewinnspiel oder bei der Anmeldung zu einem Online-Dienst unbewusst in die Weitergabe Ihrer Daten eingewilligt? Unternehmen dürfen diese Daten häufig ohne weiteres Einverständnis zu Werbezwecken nutzen, besonders bei Postadressen. Werbematerial landet so auch ohne eine ausdrückliche Zustimmung im Briefkasten.
Adressmiete und Lettershops
Eine weitere Möglichkeit stellen sogenannte Adresshändler dar. Diese verkaufen oder vermieten Adressdaten an Unternehmen für einen bestimmten Zeitraum. Sie ahnen es, hier kann schnell Schindluder getrieben werden. Um daher sicherzustellen, dass die Daten nach der Nutzung gelöscht werden, werden Adresshändler zunehmend durch sogenannte Lettershops ersetzt. Diese unabhängigen Dienstleister verknüpfen direkt Werbematerial mit Adressen für den gebuchten Zeitraum und erledigen zusätzlich Aufgaben wie beispielsweise den Abgleich der Daten mit Sperrlisten, wie etwa der Robinsonliste (dazu später mehr).
Nachsendeauftrag und Datenaktualisierung
Ein Umzug bringt oft mit sich, dass man sich wundert, wenn man an der neuen Adresse Post von Unternehmen erhält, denen die Adresse eigentlich noch nicht bekannt sein sollte. Häufig liegt das auch an einem Nachsendeauftrag bei der Deutschen Post. Auf Anfrage teilt die Post nämlich dem Absender die neue Adresse mit – es sei denn, Sie haben dieser Weitergabe ausdrücklich widersprochen.
Eine Abfrage von Adressdaten bei Einwohnermeldeämtern für Werbezwecke ist dagegen nur mit ausdrücklicher Einwilligung erlaubt.
Die Robinsonliste: Schutz vor unerwünschter Werbung
Wer keine ungewollte Werbung erhalten möchte, kann sich in eine sogenannte Robinsonliste eintragen lassen. Diese Liste schützt vor unaufgeforderter Werbung von Unternehmen, die Mitglied im DDV (Deutsche Dialogmarketing Verband e. V.) sind oder sich freiwillig daran halten. Allerdings gilt dieser Schutz nicht für Werbung von Unternehmen, mit denen bereits eine Geschäftsbeziehung besteht.
Die Robinsonliste wurde in Anlehnung an die Romanfigur Robinson Crusoe benannt, der isoliert auf einer Insel lebte. Sie möchten sich eintragen? Das können Sie hier tun: www.ichhabediewahl.de
Was dürfen Augenoptiker tun?
Wenn Augenoptiker ihre eigenen Kunden anschreiben möchten, haben sie in der Regel mehr Freiheiten. Da es sich um Bestandskunden handelt, ist in vielen Fällen keine zusätzliche Einwilligung erforderlich, um Werbebriefe zu versenden.
Fazit: So schützen Sie sich
Um sich vor ungewollter Werbung zu schützen, sollten Sie vorsichtig mit der Einwilligung zur Datenweitergabe umgehen und bei einem Nachsendeauftrag bei der Deutschen Post die Weitergabeoptionen genau prüfen. Die Eintragung in die Robinsonliste bietet einen zusätzlichen Schutz vor unerwünschter Werbung. Doch trotz aller Maßnahmen ist es nicht immer möglich, Werbepost vollständig zu verhindern – der Adresshandel und die vielen legalen Wege, die Unternehmen zur Verfügung stehen, machen dies oft schwierig.
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