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Checkliste zur Umsetzung der E-Rechnung

Mit dem Wachstumschancengesetz führt der Gesetzgeber schrittweise die verpflichtende E-Rechnung für Unternehmen ein. Ab 2028 betrifft dies auch kleinere Unternehmen. ZDH und DATEV haben eine Checkliste für KMU entwickelt.

27. August 2024
Checkliste zur Umsetzung der E-Rechnung
Checkliste zur Umsetzung der E-Rechnung

Mit dem Wachstumschancengesetz führt der Gesetzgeber schrittweise die verpflichtende E-Rechnung für Unternehmen ein. Ab dem 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Für Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von über 800.000 Euro gilt schließlich ab dem 1. Januar 2027 außerdem die Pflicht, E-Rechnungen in EU-Formaten wie „XRechnung“ oder „ZUGFeRD“ auszustellen. Ab 2028 betrifft dies dann auch kleinere Unternehmen, zu denen in diesem Sinne auch die meisten Augenoptiker gehören. Herkömmliche Rechnungsformate wie PDF oder Papier sind ab diesem Zeitpunkt nur noch unter bestimmten Bedingungen zulässig.

Um Engpässe bei der Umstellung zu vermeiden, sollten sich Augenoptiker frühzeitig mit dem Thema auseinandersetzen. Eine Digitalisierung des gesamten Rechnungsverarbeitungsprozesses kann zudem Einsparpotenziale bieten. Unterstützung finden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) jetzt durch eine Checkliste, die der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) gemeinsam mit dem Softwarehaus DATEV erstellt hat.

Die Checkliste zum Download finden Sie hier.

Quelle: optikernetz.de

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