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Drei Fragen zu Urlaub und Arbeitsrecht

In einigen Bundesländern haben die Sommerferien schon begonnen. Für viele Familien heißt das: Koffer packen und nichts wie los in den Urlaub. Doch rund um das Thema Urlaub gibt es immer wieder Fragen und Unsicherheiten. Was müssen Arbeitnehmer und Arbeitgeber beachten, damit aus dem Sommertraum kein Sommergrauen wird?

9. Juli 2024
Drei Fragen zu Urlaub und Arbeitsrecht
Drei Fragen zu Urlaub und Arbeitsrecht

Wie lang darf der Urlaub am Stück sein?

Dürfen Arbeitnehmer zum Beispiel ihren gesamten Jahresurlaub – und das können je nach Vertrag und Anstellungsart schon mal 30 Tage sein – am Stück nehmen?

Der Erholungsurlaub ist im Bundesurlaubsgesetz geregelt. Dieses besagt erst einmal, dass jeder Arbeitnehmer in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub hat.

Paragraph 7 des Bundesurlaubsgesetzes besagt, dass der Urlaub grundsätzlich zusammenhängend zu gewähren ist.

Hierbei sind die Urlaubswünsche der Arbeitnehmer zu berücksichtigen, es sei denn, es stehen dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, dagegen. Falls der Urlaub nicht zusammenhängend gewährt werden kann und der Anspruch auf mehr als zwölf Werktage besteht, muss mindestens ein Teil des Urlaubs aus zwölf aufeinanderfolgenden Werktagen bestehen.

Praktisch bedeutet das: Ein Arbeitnehmer kann seinen gesamten Jahresurlaub – beispielsweise 30 Tage – am Stück nehmen, sofern keine betrieblichen oder sozialen Gründe dagegensprechen.

Urlaub muss immer mit Kollegen und Arbeitgeber abgestimmt werden. Hier kann dann geklärt werden, ob ein Arbeitnehmer seinen gesamten Jahresurlaub am Stück nehmen darf. Sprechen weder betriebliche Belange noch soziale dagegen, steht einem langen Urlaub nichts im Wege.

Wichtig zu beachten ist bei der Gewährung von Urlaub die Dauer des Anstellungsverhältnisses. Ist der Arbeitnehmer kein volles Jahr im Unternehmen beschäftigt, reduziert sich der Urlaubsanspruch (Anzahl Urlaubstage). Auch haben neu eingestellte Arbeitnehmer laut Urlaubsgesetz erst nach sechs Monaten vollen Urlaubsanspruch.

Sind die Urlaubstage verloren, wenn man im Urlaub krank wird?

Es ist nicht schön, aber es kommt immer wieder vor. Der erste Urlaubstag bricht an und der Hals fängt an zu kratzen Ein häufiges und ärgerliches Szenario: Man wird im Urlaub krank. Doch keine Sorge, diese Urlaubstage sind nicht verloren. Wenn ein Arbeitnehmer während des Urlaubs erkrankt und die Krankheit zur Arbeitsunfähigkeit führt, werden die Urlaubstage nicht angerechnet oder andersherum, die Urlaubstage können „gutgeschrieben“ werden. Voraussetzung hierfür ist ein ärztliches Attest, das die Arbeitsunfähigkeit bescheinigt.

Die betroffenen Tage gelten dann als Krankheitstage, und der Urlaub kann zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden.

Muss man im Urlaub für den Chef erreichbar sein?

Ein Kollege oder der Chef selbst hat eine dringende Frage zu einem Auftrag. Aber muss der Kollege, der Bescheid weiß, im Urlaub erreichbar sein?

Der Zweck des Urlaubs ist die Erholung. Das Gesetz sieht vor, dass Arbeitnehmer während ihres Urlaubs nicht rund um die Uhr erreichbar sein müssen – sonst wäre vermutlich auch oftmals das Ziel verfehlt. Eine permanente Erreichbarkeit kann also vom Arbeitgeber nicht vorausgesetzt werden.

Es ist natürlich nicht verboten, dass der Chef oder Kollegen während des Urlaubs Kontakt aufnehmen, um eine dringende Frage zu klären. Dennoch muss der urlaubende Arbeitnehmer nicht sofort reagieren.

Zusammengefasst: Arbeitnehmer und Arbeitgeber sollten sich an die gesetzlichen Regelungen halten, um Missverständnisse und Konflikte zu vermeiden. Ob es um die Länge des Urlaubs am Stück, die Krankheit während des Urlaubs oder die Erreichbarkeit geht – mit den richtigen Informationen und einer guten Abstimmung im Betrieb steht einem entspannten Urlaub nichts im Wege.

Quelle: optikernetz.de

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