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Impressumspflicht für Soziale Medien?
Die meisten Augenoptikfachgeschäfte verfügen über eine Webseite, viele nutzen darüber hinaus auch die Sozialen Medien. Dass dabei einiges beachtet werden muss, ist bekannt. Aber wie ist es beispielsweise beim Impressum? Müssen Augenoptikbetriebe auf Instagram und Co auch ein Impressum angeben?
Kürzlich berichteten wir von Neuerungen in Sachen Impressum. In unserem Artikel ging es um das Telemediengesetz (TMG). Denn von vielen unbemerkt trat dieses am 13. Mai 2024 außer Kraft. Abgelöst wurde es durch das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG). Davon ausgehend erreichte unsere Redaktion die Frage, wie es um die Sozialen Medien stehe – muss auch hier ein Impressum angegeben werden?
Die kurze Antwort ist: Ja, sofern die Sozialen Medien nicht rein privat genutzt werden.
Kurze Auffrischung
Wer eine Internetseite nicht ausschließlich zu privaten Zwecken betreibt, muss ein Impressum angeben. Das ist im Digitalen-Dienste-Gesetz (DDG) geregelt.
Das Impressum muss von Besuchern der Webseite leicht erkennbar und unmittelbar erreichbar sein. Zudem muss es ständig verfügbar sein. Es gilt die Regel, dass das Impressum über maximal zwei Klicks erreichbar sein muss.
Unter anderem das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e.V. gibt viele hilfreiche Informationen zum Thema. Auch finden sich dort Mustervorlagen zur Erstellung eines Impressums.
Soziale Medien
Auch in Accounts in den Sozialen Medien wie Facebook oder Instagram muss ein Impressum angegeben werden, wenn das Konto auch gewerblich genutzt wird. Auch hier greift § 5 Digitale-Dienste-Gesetz. Demnach ist ein Impressum für geschäftsmäßige digitale Dienste immer verpflichtend. Demzufolge greift die Impressumspflicht nicht nur für klassische Webseiten, sondern eben auch für die Sozialen Medien.
Auf Instagram ist es relativ einfach möglich, ein Impressum anzugeben. Unterhalb der sogenannten „Bio“ können mehrere URL angegeben werden. Hier kann also gut ein Link zum Impressum hinterlegt werden. Unter "Profil bearbeiten" muss dafür die Schaltfläche "Links" ausgewählt werden. Anschließend wird über "Externen Link hinzufügen" die URL zur Unternehmenswebseite eingefügt.
Auf der Facebook-Fan-Seite, die von einem Unternehmen betrieben wird, kann im Info-Bereich ein Impressum angelegt werden. Dort kann unter „Infos zu Datenschutz und Rechtlichem“ über „Impressum hinzufügen“ ein Impressum eingefügt werden, das zuvor erstellt wurde. Alternativ kann im Infobereich ein externer Link eingebaut werden, der zum Impressum auf der Unternehmenswebseite führt. Da es nur eine bestimmte zulässige Zeichenanzahl gibt, ist es möglich, im Impressum die wesentlichen Angaben zu Unternehmen und Kontakt zu machen und mit dem Hinweis „Weitere Informationen“ auf das vollständige Impressum der Webseite zu verlinken.
Diese Links sollten klar zeigen, dass sie zu einem Impressum führen. Das ist in der Regel der Fall und muss nicht ergänzt werden. Beispiel: https://www.optikernetz.de/impressum/
Für private Konten gilt keine Impressumspflicht. Aber sobald der private Account im Zusammenhang mit der Firma steht, kann es anders aussehen. Schon eine Produktempfehlung kann dazu führen, dass eine Website oder ein Social Media Konto nicht mehr als privat bewertet wird.
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