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Berufsvalidierung keine Konkurrenz für Berufsausbildung
Am 14. Juni 2024 ist das neue Berufsvalidierungs- und Digitalisierungsgesetz vom Bundestag verabschiedet worden. Forderungen des Handwerks wurden im Entwurf berücksichtig.

Die Bundesländer und das Handwerk hatten in der Diskussion um eine Berufsvalidierung, also die Möglichkeit, dass Menschen ohne formalen Berufsabschluss für ihre beruflichen Erfahrungen einen anerkannten Nachweis erhalten können, eine Altersgrenze von 25 Jahren für Personen, die ein Validierungsverfahren beantragen wollen, gefordert. Diese Forderung wurde gehört, sodass diese Altersgrenze nun im Gesetz aufgenommen wurde.
Bereits ab dem 1. Januar 2025 können Anträge für Feststellungsverfahren bei den Handwerkskammern gestellt werden. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung wird zeitnah eine Umsetzungsrichtlinie zur Durchführung der Validierungsverfahren erstellen.
Für die Augenoptik werden die Verfahren voraussichtlich an den vom ZVA festgelegten Tätigkeitsprofilen für Validierungen im Projekt ValiKom Transfer ausgerichtet sein.
In einem Pressestatement begrüßte ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke die Entscheidung, die Altersgrenze im Gesetz zu verankern:
"Mit seinem Beschluss stellt der Bundestag die Weichen, um die Fachkräftesicherung im Handwerk mithilfe der Berufsvalidierung zu stärken. Der für Handwerksbetriebe durchaus bedeutsamen Zielgruppe von Erwachsenen, die durch langjährige Tätigkeit im Handwerk berufliche Kompetenzen erworben, aber keine Ausbildung abgeschlossen haben, bietet die Validierung eine wichtige zweite Chance: Ihre Leistung und ihre Kompetenzen werden anerkannt und sie werden in ihrer beruflichen (Weiter-)Entwicklung bestärkt. Gleichzeitig stellt der Bundestag mit der verankerten Altersgrenze von 25 Jahren für den Zugang zur Validierung sicher, dass dieses Verfahren nicht zu Lasten der betrieblichen Ausbildung geht. Für junge Menschen bleibt klar, dass eine Ausbildung weiter der beste und zügigste Weg ist, um ihre Bildungskarriere im Handwerk zu starten.“
Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen.
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