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Wie viel Fußballbegeisterung ist am Arbeitsplatz erlaubt?
Heute Abend um 21. Uhr geht es los. Mit dem Eröffnungsspiel zwischen der deutschen Fußballnationalmannschaft gegen die schottische Mannschaft beginnt die Fußball Europameisterschaft der Herren. Ob es während der Arbeit erlaubt ist, Spiele zu schauen, haben wir bereits in einem Artikel besprochen. Aber es ist ja auch möglich, die eigene Fußballbegeisterung anders auszudrücken, beispielsweise durch das Tragen eines Trikots. Dürfen Arbeitnehmer das?
Grundsätzlich dürfen Arbeitnehmer frei entscheiden, was sie anziehen. Es gibt allerdings auch hier ein Aber.
Bereits in manchen Arbeitsverträgen oder Betriebsvereinbarungen sind Vereinbarung bezüglich der Kleidung getroffen. Darüber hinaus hat der Arbeitgeber ein Direktionsrecht. Das bedeutet, dass er unter Umständen Vorgaben bezüglich der Kleidung machen kann. Dafür müssen betriebliche Belange vorliegen. Diese müssen dann auch schwerer wiegen als das Persönlichkeitsrecht der Angestellten.
Beide Rechte, das Direktionsrecht des Arbeitgebers und das Persönlichkeitsrecht der Mitarbeiter, müssen abgewogen werden.
Wiegt das berechtigte Interesse des Arbeitgebers schwerer, so kann in diesem Fall das Direktionsrecht über dem Persönlichkeitsrecht stehen.
Berechtigtes Interesse kann vorliegen, wenn bestimmte Hygiene- oder Arbeitssicherheitsvorschriften eingehalten werden müssen. Außerdem kann ein berechtigtes Interesse vorliegen, wenn Arbeitnehmer Kundenkontakt haben.
Möchten sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber absichern, sollten sie im Vorfeld sprechen. Steht also ein Ereignis wie die Fußball-EM an, so sollte vorab geklärt werden, wie viel Fanbegeisterung am Arbeitsplatz erlaubt oder erwünscht ist und wie sich diese ausdrücken darf. Wer sicher gehen möchte, hält die so getroffenen Vereinbarungen schriftlich fest.
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