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Digitalisierung im Gesundheitswesen: Telematik für Augenoptiker
Der Gesetzgeber sieht bis zum 1. Januar 2026 eine Anschlusspflicht der Leistungserbringer für Hilfsmittel – inklusive Augenoptiker – an die Telematikinfrastruktur vor, um die kompletten Versorgungs- und Abrechnungsprozesse im Gesundheitswesen zu digitalisieren. Die Gesundheitshandwerke haben ihre Positionen hierzu bei einem Parlamentarischen Frühstück im Deutschen Bundestag vorgebracht.
Vertreter der vier Gesundheitshandwerke – Augenoptik, Hörakustik,
Orthopädie- und Zahntechnik – haben sich bei einem Parlamentarischen Frühstück
im Deutschen Bundestag
am 5. Juni mit Abgeordneten verschiedener Fraktionen zum Thema Telematik
ausgetauscht. Für den ZVA nahmen Präsident Christian Müller und Geschäftsführer
Dr. Jan Wetzel teil. Im Anschluss haben die Gesundheitshandwerke neben einer gemeinsamen
Presseinformation eine Stellungnahme mit aus ihrer Sicht kritischen Punkten zur
Telematik herausgegeben. Dies betrifft vor allem den Zugriff auf die Daten der elektronischen
Patientenakte (ePA) durch die Gesundheitshandwerke. Das Gesundheitsministerium
hat ein solches Lese- und Schreibrecht von Grund auf abgelehnt. „Aus unserer
Sicht müssen Augenoptiker auf die ePA zugreifen
können, um nicht nur Folgeversorgungen darin zu dokumentieren, sondern auch
gegebenenfalls eine notwendige Änderung der Brillenwerte einer ärztlichen
Verordnung. Für die Versorgungsqualität ist es außerdem sinnvoll, wenn
bestimmte Informationen aus der Patientenakte einsehbar sind – dabei wird
selbstverständlich der Datenschutz gewahrt, denn es geht immer um ein
Zugriffsrecht mit Einwilligung des Versicherten“, fasst ZVA-Präsident Christian
Müller zusammen.
So funktioniert die Telematikinfrastruktur
Die Telematikinfrastruktur (TI) in Deutschland gilt als sichere und
standardisierte Plattform für den Austausch von Gesundheitsinformationen.
Telematik verbindet Telekommunikation und Informatik, um eine nahtlose Kommunikation
und den Austausch von Gesundheitsdaten zu
ermöglichen. Die Qualität der Versorgung soll so erhöht, die Kommunikation
zwischen den Akteuren im Gesundheitswesen verbessert werden. Die TI umfasst
verschiedene Anwendungen, darunter die elektronische Gesundheitskarte, die elektronische Patientenakte
und das elektronische Rezept. Ziel ist eine integrierte, patientenzentrierte
Versorgung, die über
institutionelle und sektorale Grenzen hinweg funktioniert. Für die
Telematikinfrastruktur ist die Gematik (Nationale Agentur für Digitale Medizin)
verantwortlich. Das Sozialgesetzbuch (SGB) V sieht bis zum 1. Januar 2026 eine Anschlusspflicht
der Leistungserbringer für Hilfsmittel –
inklusive Augenoptiker – an die TI vor. Ab dem 1. Juli 2027 gibt es darüber
hinaus eine gesetzlich fixierte Annahmepflicht von eRezepten für Hilfsmittel.
Um Zugang zur TI zu erhalten, müssen
sich alle Akteure ausweisen. Dies geschieht bei den Hilfsmittelerbringern über
einen elektronischen, personenbezogenen Berufsausweis im Scheckkartenformat und
die Institutionskarte (SMC-B) für den Betrieb sowie die Einrichtung eines
E-Health-Kartenterminals.
Mittels eines Konnektors oder des voraussichtlich im Laufe dieses Jahres
verfügbaren Telematikinfrastruktur-Gateways erfolgt im zweiten Schritt die
sichere Übermittlung der Daten
beispielsweise von der Praxis zum Betrieb.
Testphasen und Pilotprojekt
Für die Ausgabe des Berufsausweises und der SMC-B für die Gesundheitshandwerke
entwickelt der Zentralverband des deutschen Handwerks (ZDH) derzeit ein
Ausgabesystem über die Handwerkskammern. Die Tests dazu mit einzelnen Testbetrieben
werden im 2. Halbjahr 2024 anlaufen. Zur Annahme des eRezeptes im
Hilfsmittelbereich haben die Gesundheitshandwerke ein Pilotprojekt mit der
Firma Opta Data ins Leben gerufen, um den Prozess zu verschlanken und die Umsetzung
so einfach und praktikabel wie möglich zu gestalten. Für die Sehhilfenverordnung (Muster 8/8a) soll in den kommenden
Wochen ein Feldtest Aufschluss über praktische Erfahrungen und ggf. nötige
Korrekturen geben. Letztlich ist zwar die Gematik für die Ausgestaltung der
Umsetzung verantwortlich, durch die Vorarbeiten soll dieser jedoch eine praktikable Vorgehensweise für die Umsetzung der eVerordnung vorgeschlagen
werden.
Finanzierung der Anbindung an die Telematikinfrastruktur
Das SGB V sieht vor, dass die Ausstattungs- und Betriebskosten für die
Anbindung an die Telematikinfrastruktur durch die gesetzlichen Krankenkassen
finanziert werden. Hierzu sollten
schon Anfang 2024 Verträge geschlossen sein. Dies hat der GKV Spitzenverband nun
nochmals verschoben mit dem Argument, dass „aktuell weder die technischen
Rahmenbedingungen durch die Gematik geklärt, noch … technisch sowie
organisatorisch geklärt (ist), wie sich die Hilfsmittelerbringer in der TI
ausweisen können.“ Dies ändert jedoch nichts an der grundsätzlichen Verpflichtung
der gesetzlichen Krankenkassen, die Kosten der Leistungserbringer für die TI zu
finanzieren, sobald diese Punkte geklärt sind. Ob die Finanzierung durch die
Krankenkassen die kompletten Kosten abdecken wird, ist derzeit jedoch noch
nicht abzusehen – insbesondere vor dem Hintergrund des geringen Krankenkassenumsatzes
für präqualifizierte Betriebe ist der Aufwand für die Umstellung zunächst hoch.
Allerdings wird die Entwicklung insgesamt nicht aufzuhalten sein: Es ist das
ausdrückliche Ziel des Gesetzgebers, die Versorgungsprozesse im
Gesundheitswesen bis zur Abrechnung künftig elektronisch abzuwickeln.
Die Stellungnahme der Gesundheitshandwerke finden Sie hier.
Alle weiteren Informationen der Gesundheitshandwerke (nicht nur zur Telematik)
stehen unter folgendem Link zur Verfügung: www.zdh.de/ueber-uns/udh/gesundheitshandwerke/
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