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Datenschutzverstoß bei Mitarbeiterdaten – Wichtiger Leserhinweis
Vor Kurzem berichteten wir hier auf optikernetz.de über die Bedeutung des Mitarbeiterdatenschutzes. Datensicherheitsexperte Oliver Zeh, Externer Datenschutzbeauftragter (TÜV) und Geschäftsführer JOWECON, meldete sich mit einer für Augenoptiker wichtigen Ergänzung in der Redaktion.
Zum Nachlesen: Datenschutzverstoß bei Mitarbeiterdaten
Der Datenschutz betrifft nicht nur externe Personen, wie Kunden. Auch Verstöße gegen den so genannten Beschäftigtendatenschutz können unangenehme Folgen für Arbeitgeber haben. Datenschutzschulungen für Leitende Angestellte können insofern sinnvoll sein.
„Allerdings,“ so Oliver Zeh, „bei Optikern sehen wir in den seltensten Fällen leitende Angestellte. Das übernehmen die Inhaber*innen oder verantwortliche Personen, die mit Personaldaten in den Betrieben umgehen.“
Der Datenschutzexperte, der Kunden in der Augenoptik betreut, empfiehlt daher: „Umso wichtiger ist es, dass dieser Personenkreis sich regelmäßig, also im Abstand von ein bis zwei Jahren weiterbildet. Datenschutz und Informationssicherheitsthemen betreffen neben dem Beschäftigtendatenschutz unter anderem das Marketing, den Umgang mit Dienstleistern (Stichwort Auftragsverarbeitungsverträge) und natürlich insbesondere den Aufbau eines sinnvollen Datenschutz- und Informationssicherheitskonzeptes. Dabei geht es nicht um Bürokratie, sondern um die Umsetzung eines auf den jeweiligen Betrieb zugeschnittenen Maßnahmenpaketes. Das kann man nur entwickeln, wenn man weiß, worauf es ankommt.“
Mehr zum Thema finden Sie auf: jowecon.de
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