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Berufsbildungsvalidierungs und -digitalisierungsgesetz beschlossen – Validierungen auch für die Augenoptik

Das Bundeskabinett hat gestern, 7. Februar 2024, das Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz (BVaDiG) als Teil der Exzellenzinitiative Berufliche Bildung beschlossen. Das Gesetz sieht vor, dass Menschen ohne formalen Berufsabschluss für ihre beruflichen Erfahrungen einen anerkannten Nachweis erhalten können.

8. Februar 2024
Validierung von Tätigkeiten im Handwerk
Validierung von Tätigkeiten im Handwerk

Es gibt zahlreiche Mitarbeiter, die seit Jahren in einem Handwerksberuf arbeiten, aber nie einen Berufsabschluss gemacht haben. Gründe dafür gibt es viele. Hier hakt das neue Gesetz nun ein.

In einem Pressestatement des Bundesministeriums für Bildung und Forschung heißt es: „Menschen ohne formalen Berufsabschluss soll damit ein Weg eröffnet werden, ihre Berufserfahrung und ihre Kompetenzen sichtbar zu machen und wieder Anschluss an das Bildungssystem zu bekommen. Bei erfolgreicher Feststellung der vollständigen Vergleichbarkeit mit einem Referenzberuf wird der direkte Zugang zum Fortbildungsbereich wie etwa dem Bachelor Professional eröffnet und die fachliche Eignung zum Ausbilder ermittelt.“

Das Handwerk begrüßt diesen Schritt. Dennoch sieht ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke Nachbesserungsbedarf, wie einer Pressemeldung des ZDH zu entnehmen ist: "Es ist grundsätzlich positiv, dass für die Validierung von im Arbeitsleben erworbenen Berufskompetenzen nun eine gesetzliche Regelung auf den Weg gebracht wird, und dass damit Menschen mit einschlägiger Berufserfahrung, aber ohne Berufsabschluss in ihrem jeweiligen Tätigkeitsfeld einen Anspruch erhalten auf ein rechtlich geregeltes Zertifizierungsverfahren zur Sichtbarmachung ihrer beruflich erworbenen Kompetenzen. Diese berufs- und praxiserfahrenen Menschen stellen eine durchaus bedeutsame Zielgruppe für die Fachkräftesicherung von Handwerksbetrieben dar. Die gesetzlich geregelte Validierung bietet die Chance, Handwerksbetriebe darin zu unterstützen, Fachkräfte aus dieser Zielgruppe zu gewinnen.

Damit die Handwerksbetriebe dieses Validierungsverfahren jedoch akzeptieren, wird es entscheidend darauf ankommen, dass es nicht zu Lasten der betrieblichen Ausbildung geht.“

Wichtig sei, dass klargestellt werde, dass die Validierung und Zertifizierung keine Alternative zur dualen Ausbildung für junge Menschen werde. Es brauche eine bessere Abgrenzung zur dualen Ausbildung.

„Das kann aus Handwerkssicht erreicht werden, indem die Voraussetzungen für den Rechtsanspruch auf das Validierungsverfahren höher angesetzt werden: Als geeignet erscheint es, ein Mindestalter für die Validierungskandidaten festzulegen oder die im Gesetz geforderten Berufserfahrungszeiten zu verlängern“, so Schwannecke.

Handwerkskammern können in einem vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderten Pilotprojekten - Valikom und Valikom Transfer – Berufskompetenzen bereits seit 2007 validieren. Die Voraussetzungen für Bewerber sind:

  • Mindestalter von 25 Jahren
  • Kein Berufsabschluss oder Arbeit in einem anderen als dem erlernten Beruf
  • Einige Jahre Berufserfahrung.

Seit August 2023 sind Validierungsverfahren auch in der Augenoptik möglich, dies hatte der Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen (ZVA) angestoßen. Mitarbeiter ohne Ausbildung oder Berufsabschluss in der Augenoptik, die einige Zeit in dem Beruf arbeiten und so Berufserfahrung erworben haben, können bei der zuständigen Handwerkskammer einen entsprechenden Antrag stellen.

Das Berufsbildungsvalidierungs und -digitalisierungsgesetz ist nun der nächste Schritt.

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