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Gewährleistung oder Garantie?!
Dass eine Ware defekt ist, ist ärgerlich, kann aber immer passieren. Ihre Kunden haben dann verschiedene Möglichkeiten. Diese Unterschiede zwischen Gewährleistung und Garantie sollten Sie kennen.

Im Falle eines Mängels müssen Sie als Verkäufer im Rahmen der Gewährleistung nacherfüllen. Das heißt, Sie müssen die Ware entweder reparieren oder ersetzen.
Die Gewährleistung steht Kunden gesetzlich zu. Kunden können Ihr Recht darauf einfordern, wenn die Ware fehlerhaft ist oder nicht der Beschreibung entspricht.
Gesetzlich sind Händler verpflichtet, zwei Jahre Gewährleistung auf Neuwaren und ein Jahr auf Gebrauchtwaren zu gewähren. Die Gewährleistung deckt Mängel ab, die das Produkt bereits zum Zeitpunkt des Kaufs hatte. Wichtig ist, dass es sich um einen Sachmangel handelt. Selbst verschuldete Mängel sind nicht abgedeckt.
Seit dem 1. Januar 2022 gilt die sogenannte Beweislastumkehr.
Sind Sie als Verkäufer der Ansicht, der von Ihrem Kunden angezeigt Fehler sei nach dem Kauf entstanden, liegt in den ersten zwölf Monaten nach dem Kauf die Beweislast bei Ihnen. Nach Ablauf dieser Zeit kehrt sich die Beweislast um. Dann müssen die Käufer beweisen, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt des Kaufs bestanden hat.
Die Gewährleistungsrechte sind übrigens EU-weit gültig.
Im Gegensatz zur Gewährleistung handelt es sich bei der Garantie um eine freiwillige Leistung des Händlers.
Bei der Garantie können Sie selbst entscheiden, was die Garantie abdeckt und wie lange sie gilt.
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