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AOS Akademie mit neuen Schulungsangeboten für das Unternehmermodell
Die AOS Augenoptiker Service GmbH teilt mit, dass die AOS Akademie in Kooperation mit der Firma Hebi-Celle GbR neue Schulungstermine für das Unternehmermodell anbietet.

Das Arbeitssicherheitsgesetz fordert ab dem 1. Mitarbeiter eine sicherheitstechnische Betreuung. Diese wird in der Regel durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit durchgeführt. In Betrieben bis 50 Beschäftigte gibt es nach den Regelungen der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) die Möglichkeit, diese Betreuungspflicht durch das sogenannte Unternehmermodell sicherzustellen.
Die überwiegende Anzahl der Unternehmen in der Augenoptik und Hörakustik nutzen das Unternehmermodell bereits.
Einmal erledigt, für alle Zeit Ruhe gilt leider auch in der gesetzlichen Unfallversicherung nicht. Die DGUV fordert alle fünf Jahre eine Auffrischung. Wer diese Frist versäumt, kann nicht mehr am Unternehmermodell teilnehmen – er muss sich neu ausbilden lassen.
Checken Sie daher Ihren betrieblichen Status. Ist die letzte Fortbildung noch keine fünf Jahre her, melden Sie sich gerne zu einer Auffrischungsveranstaltung an. Ist Ihr Ausbildungskurs oder Ihre letzte Fortbildung länger als 5 Jahre her, ist eine vollständige Ausbildung im Rahmen des Unternehmermodells (Präsenzphase) erforderlich.
Folgende Termine stehen zur Auswahl:
Termine zur Fortbildung (innerhalb des 5-jährigen Zyklus):
Dienstag, 20. Juni 2023, 9.00 Uhr – 12.15 Uhr in Dortmund
oder
Donnerstag, 23. November 2023, 9.00 Uhr – 12.15 Uhr in Dortmund.
Präsenzphase (letzte Schulung ist länger als 5 Jahre her):
Dienstag, 20. Juni 2023, 9.00 Uhr – 14.00 Uhr in Dortmund
oder
Donnerstag, 23. November 2023, 9.00 Uhr – 14.00 Uhr in Dortmund
Der Besuch aller Termine ist für BGETEM-Mitglieder kostenfrei, die BG zahlt zudem eine Entschädigung in Höhe von 50,- Euro.
Die Teilnahme ist nur für Mitglieder der BG ETEM möglich.
Nutzen Sie die Gelegenheit und lassen sich schulen und erfüllen Sie damit die Voraussetzungen der sicherheitstechnischen Betreuung nach den Regelungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung.
Die Teilnahme an den Seminaren des Unternehmermodells kann nicht an Mitarbeiter delegiert werden. Im Einzelfall, z. B. wenn der Unternehmer nicht die erforderlichen fachlichen Kenntnisse besitzt, kann auch der verantwortliche Betriebsleiter teilnehmen. Diesem müssen allerdings vorher im Rahmen einer Pflichtenübertragung wichtige Entscheidungsbefugnisse übertragen werden.
Die Anmeldung ist ab sofort über folgendes PDF-Formular möglich, das für eine Rückantwort per E-Mail oder Fax genutzt werden kann.
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