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Energiekostenpauschale nunmehr auch für Studierende und Fachschüler
Die Optikernetz-Redaktion erreichte die Leserfrage, ob sich auch Auszubildende für die Energiekostenpauschale registrieren können.

Optikernetz stellt in diesem Zusammenhang klar: Die derzeit in den Medien diskutierte Einmalzahlung in Höhe von 200,- Euro richtet sich nur an Studierende sowie Fachschülerinnen und Fachschüler. Sie betrifft demzufolge nur die Zielgruppe, die eine rein schulische Ausbildung absolviert und in keinem Zusammenhang mit einem Ausbildungsbetrieb steht.
Auszubildende haben, analog zu allen Arbeitnehmern, im September 2022 die Pauschale in Höhe von 300,- Euro automatisch mit dem Gehalt bekommen.
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