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Steuerpflicht von Garantiezusagen

Seit Anfang dieses Jahres gilt: Entgeltliche Garantiezusagen gelten als Versicherungsleistung. Was bedeutet das für Sie?
Nach neuer Rechtsprechung und nach den neuen steuerrechtlichen Vorgaben des Bundesfinanzministeriums (BFM) sind entgeltliche Garantieverlängerungen nunmehr versicherungssteuerpflichtig. Die Neuregelung gilt für alle Garantiezusagen ab dem 01. Januar 2023.
Als entgeltliche Garantiezusage werden Garantien bezeichnet, von denen der Kunde entscheiden kann, ob er sie wählt, und für die eine Gegenleistung erbracht wird. Jeder Händler, der Garantieverlängerungen zum Kauf anbietet, ist nun versicherungssteuerpflichtig. Dieser Bereich ist nicht auf Versicherungsunternehmen beschränkt.
Folglich darf der Händler für das durch die Garantie erzielte Entgelt keine Umsatzsteuer mehr einbehalten. Stattdessen gilt die Versicherungsteuer. Der Händler muss sich in diesem Fall beim Bundeszentralamt für Steuern registrieren. Darüber hinaus muss er die steuerrechtlichen Melde- und Aufzeichnungspflichten erfüllen.
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