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Inflationsprämie nunmehr auch im Bundesgesetzblatt veröffentlicht

Optikernetz berichtete im September über die Pläne der Bundesregierung für eine Arbeitgeber-Sonderzahlung als Inflationsausgleich, die Angestellten freiwillig gewährt werden kann, ohne dass dafür Steuern und Sozialversicherungsabgaben anfallen.
Der Bundesrat stimmte am 7. Oktober 2022 zu. Demnach ist die Sonderzahlung ab Oktober 2022 auch in mehreren Teilbeträgen bis zum 31. Dezember 2024 an Mitarbeiter möglich. Ob die Leistungen in Form von Zuschüssen oder Sachbezügen gewährt werden, ist unerheblich. Es besteht ausdrücklich keine Verpflichtung der Unternehmen, diese Leistung ganz oder teilweise zu gewähren.
Am 25. Oktober 2022 wurde die Möglichkeit der steuer- und abgabenfreien Inflationsprämie bis 3.000,- Euro pro Arbeitnehmer/Arbeitnehmerin im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Weiterführende Informationen können der Website der Bundesregierung unter folgendem (externen) Link entnommen werden: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/entlastungen-im-ueberblick/inflationsausgleichspraemie-2130190
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