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„Mythos Blaulichtschaden“ - Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft möchte Forschungserkenntnisse in die breite Öffentlichkeit tragen

"Mythos Blaulichtschaden" titelt die Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft (DOG) in einer aktuellen Pressemeldung. In…
21. September 2021

"Mythos Blaulichtschaden" titelt die Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft (DOG) in einer aktuellen Pressemeldung. In dieser vertritt die DOG die Position, dass blaues Licht weder schädlich für die Augen sei, noch den Schlaf beeinträchtige. Nur ein Sturm im Wasserglas?

Wir leben in einer digitalen Welt und schauen täglich mehrfach auf Bildschirme. Seit längerer Zeit ist dadurch eine Sache immer weiter in den Blick gerückt: Blaulicht, das von diesen Displays ausgestrahlt wird. Dieses energiereiche blaue Licht steht im Verdacht, den Biorhythmus zu stören oder sogar Schäden am Auge zu verursachen. Mythos, sagen nun Experten laut DOG und unterstellen sogar kommerzielle Interessen bei der Verbreitung anderslautender Informationen. Wie ist das Ganze einzuordnen?

Drei Argumente

Die DOG stützt sich auf drei Argumente. Dies ist einerseits die Einschätzung eines Sehforschers, dass die Lichtstärke bei der Nutzung elektronischer Geräte viel zu gering sei, um Netzhautschäden an den Augen hervorrufen zu können. Zudem werden zwei empirische Studien herangezogen. Einer Studie zufolge schützten Kontaktlinsen, die Blaulicht blockieren, nicht besser vor einer Ermüdung der Augen bei der Bildschirmarbeit als Standardkontaktlinsen. Einer anderen Studie zufolge gebe es keinen Unterschied in Bezug auf die Schlafqualität zwischen der Gruppe, die auf ihrem iPhone die Night Shift-Einstellung aktiviert hatte und der Gruppe derer, die Night Shift nicht aktiviert hatten oder kein iPhone nutzten.

Warum die Helligkeit elektronischer Geräte vor dem Einschlafen dennoch reduziert werden sollte und welches Licht tatsächlich Netzhautschäden verursachen könne, werde im Vorfeld des Kongresses „DOG 2021 online“ bekanntgegeben, der vom 30. September bis 3. Oktober 2021 stattfindet.

Die drei vorangebrachten Argumente lassen nicht ohne Weiteres erkennen, dass die Anpassung von Bildschirmarbeitsplatzbrillen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eines Augenoptikers gemeint ist. Dennoch ist damit zu rechnen, dass Verbraucher Sie im zeitlichen Umfeld des oben genannten Kongresses auf Medienberichte zum Thema Blaulicht ansprechen könnten und dies ggf. in Zusammenhang mit Brillengläsern bringen. Und das aus folgendem Grund:

In der Pressemeldung wird betont, dass es wichtig sei, diese Forschungserkenntnisse in die breite Öffentlichkeit zu tragen. „Sie dienen der Aufklärung und schützen Verbraucherinnen und Verbraucher vor irreführender Werbung und verunsichernden Falschmeldungen, die rein kommerzielle Interessen verfolgen“.

Wie repräsentativ die angeführten Studien sind, können wir nicht bewerten. Ob sie ausreichen, möglicherweise die Seriosität von Glasherstellern und Augenoptikern anzuzweifeln? Schwierig.

Aufreger oder Sturm im Wasserglas?

Die optikernetz-Redaktion bat renommierte Fachleute aus Industrie und Forschung um eine Einordnung der Meldung der DOG. Die Einschätzungen der Augenoptik-Experten lesen Sie in Kürze hier auf optikernetz.de.

Was sagen Sie? Schreiben Sie uns an: info@optikernetz.de

Die Meldung der DOG zum Nachlesen: PM-DOG-2021-Mythos-Blaulichtschaden-September-2021

Quelle: optikernetz.de

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