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Minijob-Grenze steigt zum 1. Oktober 2022
Zum 1. Oktober 2022 wird der Mindestlohn auf 12 Euro angehoben. Das hat das Bundeskabinett am 23. Februar 2022 in einen Gesetzentwurf beschlossen. Auch die Minijob-Grenze soll angehoben werden, auf 520 Euro.
Im Koalitionsvertrag wurde eine Erhöhung des Mindestlohns beschlossen. Mit dem Entwurf zum „Gesetz zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung" wird dies nun umgesetzt. Demnach steigt der Mindestlohn auf 12 Euro pro Stunde zum 1. Oktober 2022.
Außerdem sieht der Gesetzentwurf eine Erhöhung der Entgeltgrenze für Minijobs auf 520 Euro vor. Die Minijob-Grenze soll sich zudem an einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zu Mindestlohnbedingungen orientieren.
Auch die Obergrenze für Midijobs soll zum 1. Oktober steigen – von 1.300 Euro auf 1.600 Euro.
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