Die für viele Arbeitgeber lästigen Aufzeichnungspflichten sollen ab einer Gehaltsschwelle von 2.000 Euro entfallen.
Sechs Monate nach Einführung des Mindestlohns, kündigt das Bundesarbeitsministerium an, die Dokumentationspflichten zu lockern. Bei Arbeitsverhältnissen mit längerem Bestand müssen Arbeitgeber künftig die Arbeitszeit nicht mehr aufzeichnen, wenn der regelmäßige Lohn 2.000 Euro brutto übersteigt und die letzten zwölf Monate auch tatsächlich bezahlt wurde.
Komplett entfalle die bislang existierende Gehaltsschwelle von 2.958 Euro jedoch nicht. Wichtig sei der hohe Wert etwa bei Saisonarbeitern mit vielen Überstunden. Diese könnten so einen Lohn mit Mindestlohn durchaus erreichen, wenn sie sehr viel arbeiteten.