DIN-Norm-gerechter Verbandskasten in Betrieben – das muss drin sein.
Zum Ende des vergangenen Jahres wurden die DIN 13157 (kleiner Verbandkasten) und die DIN 13169 (großer Verbandkasten) angepasst. Danach hat sich der vorgeschriebene Inhalt von Verbandskästen geändert.
Folgende Anpassungen wurden vorgenommen:
• Das Pflastersortiment wurde um 50 Prozent aufgestockt.
• Ergänzt wurden 4 Feuchttücher für die unverletzte Haut.
• Auf Initiative des Gesetzgebers wurden zudem 2 Stück dreilagiger Mund-/Nasenschutz nach Typ 1 DIN EN 14683 hinzugefügt, staubgeschützt verpackt.
Aufgrund der Änderung der Norm gibt es keine Nachrüstungs- oder Austauschpflicht. Sie können den Inhalt Ihres Verbandskastens bis zum Ablaufdatum weiterverwenden. Vorhandene Verbandkästen können aber ohne großen Aufwand nachgerüstet werden. Neue Kästen müssen dann der neuen Vorgabe entsprechen.
Quelle: optikernetz.de/DGUV