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Lohnausfall für nicht vollständig Immunisierte bei Quarantäne?

Seit November 2021 bekommen Ungeimpfte im Falle einer behördlich angeordneten Quarantäne keinen Verdienstausfall mehr erstattet.…
20. Januar 2022

Seit November 2021 bekommen Ungeimpfte im Falle einer behördlich angeordneten Quarantäne keinen Verdienstausfall mehr erstattet. Jetzt könnte es auch für Geimpfte eng werden.

56 Abs.1 Satz 4 IfSG enthält die Regelung, dass jemand, der durch eine Schutzimpfung, eine Quarantäne hätte vermeiden können, keine Entschädigung für den Verdienstausfall erhält.

Ein aktuelles Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages nimmt nun auch nicht vollständig Immunisierte, also Nicht-Geboosterte in den Blick.

Demnach könnten Arbeitnehmer, die sich in Quarantäne begeben müssen, aber nur einmal geimpft sind oder deren Zweitimpfung mehr als drei Monate zurückliegt, ihren Anspruch auf Lohnzahlung verlieren.

Zur Begründung heißt es, dass der Arbeitsausfall mit einer jüngst von der Ständigen Impfkommission (STIKO) öffentlich empfohlenen dritten Impfung hätte verhindert werden können: „Sofern die obersten Landesgesundheitsbehörden auf Grundlage der Empfehlung der STIKO eine öffentliche Empfehlung zur COVID-19-Auffrischimpfung aussprechen, handelt es sich dabei um eine öffentlich empfohlene Schutzimpfung im Sinne des § 56 Abs. 1 S. 4 IfSG.6 Das Fehlen der COVID-19-Auffrischimpfung würde dann zum Ausschluss des Entschädigungsanspruchs für den Verdienstausfall im Sinne des § 56 Abs. 1 S. 4 IfSG führen, sofern durch sie ein Verbot in der Ausübung der bisherigen Tätigkeit oder eine Absonderung hätte vermieden werden können. […]“

Wir halten Sie auf dem Laufenden.

Das Kurzgutachen zum Nachlesen finden Sie bei Interesse hier.

 

Quelle: optikernetz.de

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