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Leserfrage zum Verpackungsgesetz
"Muss ich die Tüten jetzt wegwerfen?" Anfang des Jahres berichteten wir hier auf optikernetz über Änderungen im Verpackungsgesetz. Daraufhin erreichten uns Nachfragen von Lesern.
Ein Leser berichtete beispielsweise, er habe vor einigen Jahren Plastiktüten gekauft, um den Kunden, bei Bedarf welche mitgeben zu können. Den Bedarf habe er damals weit überschätzt, so dass heute noch reichlich Tüten zur Verfügung stünden. Leider wisse er nicht mehr, woher er die Tüten damals bezogen habe. Seine berechtigte Frage: "Muss ich die jetzt wegschmeißen?"
Wir haben recherchiert und Antwort vom ZVA erhalten. So können wir die Frage nun wie folgt beantworten:
Die Tüten sind sogenannte Serviceverpackungen. Nach § 7 Abs. 2 VerpackG kann bei dieser Art von Verkaufsverpackungen die Systembeteiligungspflicht auf den Vorvertreiber übertragen werden. Wenn der Vorvertreiber nicht mehr bekannt ist, dann klappt diese Übertragung natürlich nicht mehr. Das Entsorgen der Tüten muss dann aber dennoch nicht erfolgen. Der Augenoptiker kann die Systembeteiligungspflicht auch selbst erfüllen.
Informationen dazu finden Sie auf https://lucid.verpackungsregister.org/
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