In den letzten Tagen häufen sich die Fragen von Lesern in der Redaktion, wieso man eigentlich als Handwerksbetrieb einen Beitragsbescheid der IHK erhält.
Hintergrund: Ende Januar versenden die Industrie- und Handelskammern Beitragsbescheide für das neue Jahr. Eine spannende Frage, die man aber nicht pauschal beantworten kann. Einen wichtigen Hinweis gibt aber der § 3 Abs. 4 IHGK. Was dieser besagt und was das Ganze dann bedeutet hören Sie im aktuellen Optikernetz-Podcast:
Quelle: optikernetz.de