Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung wird im Jahr 2022 unverändert 4,2 Prozent betragen.
Nach wie vor werden Kontrollen zur Richtigkeit der Abgabe im Rahmen der Betriebsprüfung von der Rentenversicherung durchgeführt. Betriebe, die keine oder eine zu niedrige jährliche KSK-Abgabe abgeführt haben, müssen eine Nachzahlung für die letzten fünf Jahre leisten.
Die Künstlersozialversicherung (KSV) ist Teil der gesetzlichen Sozialversicherung in Deutschland. Sie ermöglicht freischaffenden Künstlern und Publizisten einen Zugang zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung.
Quelle: optikernetz.de