Übergangsfrist endet am 31.12.2016.
In gut acht Monaten dürfen nur noch Kassensysteme verwendet werden, die die neuen gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Die Übergangsfrist endet zum 31.12.2016.
Über diese Tatsache wurde und wird aktuell von vielen Seiten informiert. Dabei besteht in vielen Fällen nicht die Notwendigkeit, neue Kassensysteme anzuschaffen. Eine Kasse führt jeder augenoptische Betrieb. Und unabhängig von dem Inkrafttreten neuer Regelungen, werden die meisten Kollegen davon überzeugt sein, hier aus steuerlicher Sicht keine "Baustelle" zu haben.
Welche Kassensysteme sind „erlaubt“? Was sind „No-Go´s“ bei der Kassenführung?
Wer sich mit Kassensystemen auseinandersetzt, sollte sich noch einmal grundsätzlich mit den wichtigen Regeln der Kassenprüfung, Belegerzeugung und –archivierung in seinem Betrieb befassen. Aufgrund des hohen Anteils von Bargeschäften in den Betrieben lauern bei der Kassenführung Fallstricke, die bei Betriebsprüfungen zu erheblichen und damit auch teuren Fehlern führen können. Das Problem ist dabei, die Beweispflicht der Richtigkeit eines Vorgangs und der Dokumente liegt nicht beim Betriebsprüfer, sondern beim Betriebsinhaber. Und wenn dann die jeweiligen Belege fehlen oder diese nicht den Vorgaben entsprechen, kann es zu einer "teuren" Schätzung der Steuerbelastung kommen.
Die anstehenden Innungsversammlungen des AOV NRW befassen sich unter anderem mit diesem wichtigen Thema und bieten praktische Hinweise.
Termine der Innungsversammlungen in NRW – Frühjahr 2016
18.04.16 20.00 Uhr AOI Düssel-Rhein-Ruhr in Moers
19.04.16 20.00 Uhr AOI Münster in Münster
25.04.16 19.30 Uhr AOI Aachen in Aachen
27.04.16 20.00 Uhr AOI Arnsberg in Dortmund
28.04.16 20.00 Uhr AOI Köln in Köln
17.05.16 20.00 Uhr AOI Ostwestfalen-Lippe in Bielefeld