Eine ordnungsgemäße Kassenführung ist wichtig. Stimmt etwas nicht, drohen gravierende Steuernachzahlungen. Betriebe sollten daher immer auch auf unangemeldete Kassenprüfungen vorbereitet sein.
Seit 2018 kann die Finanzverwaltung unangekündigt zur sogenannten Kassen-Nachschau erscheinen. Diese Überprüfung erfolgt während der üblichen Geschäfts- und Arbeitszeiten.
Um im Falle einer solchen Kassen-Nachschau nicht das Nachsehen zu haben, sollte der steuerpflichtige Betriebsinhaber, aber auch die Mitarbeitenden, vorbereitet sein. Um Betriebe zu unterstützen, hat der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) seinerzeit einen Flyer zu diesem Thema erarbeitet und bereitgestellt.
Sie finden die Arbeitshilfe „Die Kassen-Nachschau – das neue Prüfungsinstrument der Finanzverwaltung seit dem 1. Januar 2018“ bei Interesse hier.
Quelle: optikernetz.de / ZDH