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Kann ein Einzelunternehmer eine Prokura erteilen?

Hin und wieder wird der Optikernetz-Redaktion diese Frage gestellt. So zuletzt vor wenigen Tagen. Verschiedene Beweggründe…
23. Mai 2022

Hin und wieder wird der Optikernetz-Redaktion diese Frage gestellt. So zuletzt vor wenigen Tagen. Verschiedene Beweggründe führen zu den Leserfragen, etwa weil einem Betriebsleiter mehr Mitverantwortung zuteilwerden soll oder weil der Unternehmer aus verschiedensten Gründen nur noch selten im Betrieb anwesend ist, um wichtige Rechtsgeschäfte selbst erledigen zu können.

Die Prokura bringt man für gewöhnlich mit großen Unternehmen in Verbindung. Deshalb ist die Frage, ob dies auch bei vergleichsweise „kleinen“ Unternehmen nicht auch geht, sehr berechtigt.

Grundsätzlich kann man als Unternehmer Mitarbeiter für bestimmte Geschäftshandlungen bevollmächtigen. Das setzt in der Regel voraus, dass für jede Handlung eine Vollmacht ausgefertigt und dem Geschäftspartner nachgewiesen werden muss.

Die Prokura entscheidet sich in zwei wichtigen Punkten von der Vollmacht:

  • Sie ist grundsätzlich unbeschränkt
  • Sie ist offenkundig

Und genau letzterer Punkt stellt eine besondere Anforderung an das Einzelunternehmen: Es muss, um Prokura erteilen zu können, im Handelsregister eingetragen sein. Das Einzelunternehmen bleibt ein Einzelunternehmen, führt aber den Rechtsformzusatz des „Eingetragenen Kaufmanns“, geläufig abgekürzt als e.K., e.Kfm. oder e.Kff. Damit verbunden sind insbesondere die Pflichten, zu bilanzieren und das Registergericht (Amtsgericht) und die Registernummer in den Pflichtangaben auf Firmenbriefbögen etc. aufzuführen.

Genauso wie die Eintragung des e.K. wird auch die Erteilung einer Prokura im Handelsregister veröffentlicht, so dass die Vertretungsbefugnis der Person für das Handelsunternehmen offenkundig ist.

Eintragungen im Handelsregister kann nur ein Notar vornehmen.

Zurück zur Ausgangfrage: Ja, ein Einzelunternehmer kann eine Prokura erteilen, wenn er im Handelsregister eingetragen ist.

Quelle: optikernetz.de

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